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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns

Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns

2023
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Narrative Gesamtbeurteilung:
Im Jahr 2023 kehrte der Verfassungsgerichtshof wieder zu seiner Arbeitsweise wie in Zeiten vor der Pandemie zurück. Öffentliche Verhandlungen haben ohne Einschränkungen stattgefunden, letzte Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen wurden getroffen.
Die Arbeitsbelastung blieb auch im Berichtsjahr 2023 weiterhin hoch.
Trotz eines hohen Zuganges (7.993), wovon über 3.200 Anträge von Einzelpersonen und
Gerichten im Zusammenhang mit der sogenannten „Pensionsaliquotierung“ waren, konnte kurze Verfahrensdauer erreicht werden, wobei die Zahl der Erledigungen sogar über jener der eingegangenen Rechtssachen lag. Auch der Anteil an Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen konnte bei einem äußerst niedrigen Wert gehalten werden. Aus diesen Gründen erscheint die Beurteilung des Wirkungszieles als „überplanmäßig erreicht“ zutreffend. Ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung des Wirkungszieles ist weiterhin die konsequente Aus- und Weiterbildung für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – als auch Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten und entsendete Juristinnen und Juristen der Landesverwaltung – um eine fachkundige und zügige Einsetzbarkeit in den Referaten zu gewährleisten. Dies trägt ebenfalls dazu bei, dass die zugeteilten Geschäftsfälle auf äußerst hohem rechtswissenschaftlichem Niveau erledigt werden. Dieses Wirkungsziel ist den SDG-Unterzielen 16.3 sowie 16.10 zuzuordnen.

Umfeldentwicklungen:
Der Verfassungsgerichtshof ist im Jahr 2023 zu vier Sessionen in der Dauer von jeweils drei Wochen und zwei weiteren eintägigen Sitzungen zusammengetreten. Insgesamt fanden 68 Sitzungen zur Beratung und Entscheidung von Rechtssachen im Plenum oder in kleiner Besetzung statt. Den Beratungen lagen die Entwürfe zugrunde, die von den ständigen Referentinnen und Referenten zwischen den Sessionen vorbereitet wurden. Jedes mit der Aktenbearbeitung betraute Mitglied hat im Durchschnitt etwa 630 Erledigungen vorbereitet.
Im Berichtsjahr wurden beim Verfassungsgerichtshof 7.993 neue Fälle anhängig; Im Vorjahr waren es 4.293 neue Fälle. Ein hoher Prozentsatz entfiel – wie schon in den Vorjahren – auf Verfahren nach dem Asylgesetz 2005. Betrachtet man den Gesamtzugang an Fällen im Jahr 2023, so ist festzustellen, dass Beschwerden in Asylrechtsangelegenheiten rund 33,6 % des Neuanfalls ausmachten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass beim Verfassungsgerichtshof in diesem Jahr eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Gerichts- und Parteianträgen (nämlich allein rund 3.200 zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Aliquotierung bei erstmaliger Pensionsanpassung) anhängig gemacht wurde. Darum bereinigt liegt der Asylanteil bei 56 % und damit über den Vorjahren.
Anzumerken ist die weiterhin hohe Komplexität einer Vielzahl an Verfahren im Jahr 2023:
Besonders hervorzuheben sind Entscheidungen zum Klimaschutz, zum finanziellen und organisatorischen Rahmen des ORF, zu den organisationsrechtlichen Rahmenbedingungen für die COVID-19 Finanzierungsagentur (COFAG) sowie zur Bundesbetreuungsagentur (BBU) und schließlich die Aufhebung der Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Sicherstellung von elektronischen Datenträgern und Mobiltelefonen.
In diesem Jahr war es möglich, 8.246 Fälle zu erledigen und die durchschnittliche Verfahrensdauer auf knapp drei Monate zu senken. Der Verfassungsgerichtshof weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass jede Beschleunigung der Erledigung von Asyl- und Fremdenrechtssachen beim Bund und bei den Ländern, zu einer Kostenersparnis in Millionenhöhe im Bereich der Grundversorgung führt.