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WIRKUNGSZIEL

Objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren

Objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Datenschutzbehörde in angemessener Dauer.

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Aufgabe der Justiz ist es, eine objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren in angemessener Dauer zu garantieren. Um die Führung von Verfahren in den unterschiedlichen Bereichen der Justiz besser darzustellen, wurde das Wirkungsziel 3 grundlegend überarbeitet und mit aussagekräftigeren Kennzahlen ergänzt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0), deren stetiger Fortschritt durch die Kennzahlen und Maßnahmen dieses Wirkungsziels dargestellt wird. Auch hier ist aber der – bei Erstellung des BVA 2020 noch nicht ersichtliche – Einfluss der COVID-19-Pandemie deutlich zu sehen. Eine neue Kennzahl misst das Verhältnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, die länger als 3 Jahre dauern (wobei nach §108 StPO das Gericht befasst wird), im Vergleich zum Gesamtanfall der Staatsanwaltschaften. Die Verfahrensdauer in Zivilrechtssachen wird ebenfalls durch eine neue Kennzahl gemessen – der Wert für 2020 ist aber insofern nicht repräsentativ, als die Zahlen durch die Covid-19-Pandemie beeinflusst wurden. Die Anzahl der beim Bundesverwaltungsgericht zum Ende des Geschäftsjahres offenen Verfahren, hat sich stark reduziert (Ziel ist es hier mittelfristig eine Zahl unter 8.000 offenen Verfahren zu erreichen). Als Indikator für die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Entscheidungen und der Verfahrensführung der Justiz zeigt die geringe Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen eine konstant positive Entwicklung im Verlauf der Jahre.
Auf Maßnahmenebene, wurde ein neuer internationaler Indikator aus dem jährlich erscheinenden EU-Justizbarometer übernommen – der EU-Vergleich der Verfahrensdauern in streitigen Zivil- und Handelssachen zeigt eine sehr positive Entwicklung für Österreich. Der Zielzustand der Abhaltung von justizinternen Fortbildungsveranstaltungen konnte, bedingt durch die Einschränkungen der Pandemiesituation, nicht erreicht werden; diese Maßnahme wird mit dem Ausbau des Elektronischen Bildungsmanagements und der dadurch verfügbaren Daten ab dem BVA 2021 weiterentwickelt, um auch hier einen aussagekräftigen Indikator zu wählen.