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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Rechtsposition der VerbraucherInnen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

Stärkung der Rechtsposition der VerbraucherInnen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Viele nationale Maßnahmen stehen in engstem Zusammenhang mit Entwicklungen auf EU Ebene, die nur teilweise beeinflussbar sind. So wurde beispielsweise die Laserpointernorm, die Voraussetzung für eine nationale Regelung ist, noch nicht beschlossen, weshalb noch keine nationale Maßnahme gesetzt werden konnte. Die Koordinierung der EU Richtlinienvorschläge durch die federführenden Ressorts (BMVRDJ und BMDW) ist verbesserungsbedürftig. Der Erfolg während österreichischer EU Präsidentschaft war bezogen auf die Richtlinie digitale Inhalte und die Marktüberwachung überwiegend zufriedenstellend. Die beiden New Deal Richtlinienvorschläge der europäischen Kommission (April 2018) sind sehr verbraucherfreundlich. Der Erfolg der österreichischen EU Präsidentschaft bezogen auf die New Deal Vorschläge war allerdings bescheiden. Die Koordinierung konsumentenfreundlicher Positionen ist auch national weiterhin ausbaufähig, da die Belastungen für die Wirtschaft häufig als gewichtiger als die Stärkung der Konsumentenrechte angesehen werden. Dies betraf insbesondere das Verbraucherzahlungskontogesetz, aber auch die Koordinierung der österreichischen Positionierung zu den New Deal Richtlinienvorschlägen. Die Rechtsdurchsetzung in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation funktioniert weiterhin sehr gut. Die Sammelklagen gegen VW wurden erfolgreich eingebracht. Die Gegenvorbringen von VW lassen einen langen Rechtsstreit erwarten.

Das Wirkungsziel konnte erreicht werden. Die europäischen Regelungen sind überwiegend wie geplant realisiert worden. Das System der außergerichtlichen Streitbeilegung funktioniert zufriedenstellend. Die Meilensteine im Bereich Produktsicherheit konnten mit Ausnahme der Verbindlicherklärung der Laserpointernorm (die ein (nicht erfolgtes) Tätigwerden der Kommission voraussetzt) erreicht werden. Die innerstaatliche Durchführung der Verbraucherbehördenkooperation ist trotz intensiver Bemühungen schwierig.