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WIRKUNGSZIEL

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer.

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer. Angestrebte Wirkung: Koordination der Regierungs- und Europapolitik, Sicherstellung einer modernen und effizienten Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie diverser Menschen und Zielgruppen (=Gestaltung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Diversität)

2017
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Eine proaktive, effiziente Vertretung der österreichischen Interessen erfordert eine verstärkte ressortübergreifende Koordination durch das Bundeskanzleramt sowie eine Verknüpfung der Kohäsionspolitik mit der EU-2020 Strategie und dem Nationalen Reformprogramm.
Die Jobbörse der Republik Österreich mit der Online-Karrieredatenbank wurde zur Erzielung von Synergieeffekten von Beginn an als Shared Service aufgebaut. Sie unterstützt die Ressorts umfassend im Recruitingprozess. Die Anzahl der Karriereprofile in der Jobbörse konnte weiter erhöht werden. Dies ist von hoher Bedeutung, um die Personalabgänge aufgrund der demografischen Struktur des Bundesdiensts durch Besetzungen mit geeigneten Bundesbediensteten entgegen wirken zu können. Im Fokus des Cross Mentoring Programms des Bundes stehen motivierte, an Karriere interessierte MitarbeiterInnen. Als Instrument der Personalentwicklung bietet es den TeilnehmerInnen die Möglichkeit, ihren Standort zu bestimmen, um sich anschließend im Sinne eines festzulegenden Ziels weiterzuentwickeln. Im Zeitraum 2005 bis Juni 2017 haben 1030 Mentorinnen/Mentoren und Mentees aus allen Bundesministerien und der Parlamentsdirektion am Programm teilgenommen.

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein in der österreichischen Bundesverfassung verankertes Ziel. Demgemäß sind über Jahre hinweg kontinuierliche Verbesserungen in Bezug auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wahrnehmbar (Rückgang des Gender-Pay-Gaps von 21,8% im Jahr 2006 auf 15,9% im Jahr 2016; Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von 62,2% im Jahr 2006 auf 67,7% im Jahr 2016) – dieser Weg wurde auch im Jahr 2017 weiterverfolgt. Da es sich bei diesem Vorhaben um eine Querschnittsmaterie handelt, die sämtliche Politikbereiche umfasst, muss das gemeinsame Vorgehen aller Ministerien und oberster Organe durch das Bundeskanzleramt (2017) bzw. das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (ab 2018) koordiniert werden, um die Entwicklung voranzutreiben.

Auch bei knapper werdenden Ressourcen stellen Verwaltungspreise und die daran anschließenden Transferveranstaltungen ein kostengünstiges Instrument dar, um Innovationen vor den Vorhang zu holen und eine Übertragung der Ideen auf andere Verwaltungseinrichtungen zu ermöglichen. Eine proaktive, effiziente Vertretung der österreichischen Interessen erfordert eine verstärkte ressortübergreifende Koordination durch das Bundeskanzleramt sowie eine Verknüpfung der Kohäsionspolitik mit der EU-2020 Strategie und dem Nationalen Reformprogramm. Im Mittelpunkt der europäischen Regionalpolitik standen die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Abschluss der Strukturfondsperiode 2007 – 2013 in Funktion der Bescheinigungsbehörde für die neun EFRE-Regionalprogramme und den drei grenzüberschreitenden Programmen AT-HU, AT-CZ, SK-AT, der Abschluss von Designierungsverfahren der Programmbehörden verschiedener EFRE-Programme sowie die Umsetzung des EFRE-Österreich-Programms 2014 – 2020 einschließlich der Vorbereitung und Durchführung eines Zahlungsantrages an die Europäische Kommission. Zum Abschluss der Strukturfondsperiode 2007 – 2013 müssen auch die Prüfungen und Abschlussberichte der Prüfbehörde ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgen.

Die ressortübergreifende Abstimmung von Strategien und Positionen in Zusammenhang mit der effektiven Vertretung der Interessen Österreichs in allen Politikbereichen wurde erfolgreich umgesetzt.

Durch die erfolgte Steigerung an Karriereprofilen von Bundesbediensteten in der Online-Karrieredatenbank werden die für die Personaleinstellung zuständigen Bediensteten weiter unterstützt, die freien Stellen mit Personen zu besetzen, welche bereits Erfahrung im Bundesdienst gesammelt haben.

Die zentrale Koordinierung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in Rahmen der Wirkungsorientierung erfolgt gemäß Bundesministeriengesetz durch die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes im Bundeskanzleramt (2017) bzw. im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (ab 2018). In einem horizontal-partizipativen Prozess wurde durch die Nutzung von Themenclustern (Arbeitsmarkt und Bildung, Entscheidungspositionen und –prozesse, Infrastruktur und Umwelt, Familie und Beruf, Schutz vor Gewalt, Gesundheit sowie Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung) und durch Metaindikatoren (wie dem Gender Pay Gap, dem Beschäftigungsausmaß oder dem relativen Anteil von Frauen in Aufsichtsgremien an denen der Bund mit 50 Prozent und mehr beteiligt ist etc.) Weiterentwicklungen sowohl initiiert als auch gemessen und berichtet. Dieser österreichische Weg wurde im vergangen Jahr auf internationaler Ebene mehrmals als Best Practice Beispiel (IWF, OECD) angeführt (siehe unter anderem http://www.oecd.org/gender/governance/toolkit/government/assessment-of-gender-impact/normative-frameworks/). Auf die inhaltlichen Schwerpunkte und Fortschritte im Rahmen dieses Koordinierungsprozesses wird im Kapitel zur Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern dieses Berichts näher eingegangen.

Die Rolle als Impulsgeber für eine moderne und effiziente Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit wird auch durch die Auswahl der Kategorien für den Österreichischen Verwaltungspreis wahrgenommen. Neben Themen wie moderne Führung und Steuerung, innovatives Service Design und Kooperation wird auf die Aspekte Gleichstellung, Diversität und Integration besonders Wert gelegt. Für einen nachhaltigen Austausch sorgt auch die Projektdatenbank www.verwaltungspreis.gv.at, die inzwischen über 400 Projekteinträge umfasst.

Durch die Organisation des österreichischen Verwaltungspreises und die Unterstützung beim europäischen Verwaltungspreis EPSA (European Public Sector Award) sowie beim internationalen Wettbewerb UNPSA (United Nations Public Service Award) wird Austausch und Vernetzung in Lernplattformen gefördert und die Übertragung gelungener Projekte unterstützt. Die Tatsache, dass beim EPSA ein österreichisches Projekt einen der drei Hauptpreise gewann, ein weiteres Projekt für einen Preis nominiert wurde und drei Best Practice-Zertifikate erreicht wurden, ist Beleg für die hohe Innovationskraft der österreichischen Verwaltung – auch im europäischen Vergleich.

Eine effiziente Koordination der europäischen Regionalpolitik wurde insbesondere über die Reform des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das EFRE-Regionalprogramm Österreich 2014 – 2020 erreicht. Auch die Jahresberichte 2016 über die Prüftätigkeit ergingen fristgerecht an die Europäische Kommission. Was den Meilenstein „Durchführung der Designierungsprüfungen“ zur Maßnahme „Ex-Post-Prüftätigkeit im Rahmen der Abwicklung des EFRE“ auf Ebene des Globalbudgets 10.03 anbelangt, so wurden alle wesentlichen Programme, bei denen finanzielle Verluste im Fall von Verzögerungen gedroht hätten, zeitgerecht geprüft und designiert, so dass Zahlungsanträge an die Europäische Union gestellt werden können.

Das Wirkungsziel wird gesamthaft mit „überwiegend erreicht“ beurteilt, weil der infolge externer Faktoren nicht erreichten Wirkungszielkennzahl betreffend Verwaltungspreisverleihungen EPSA (Kennzahl 10.3.3) und der überwiegend erreichten Maßnahme betreffend EFRE-Ex-Post-Prüftätigkeit (Maßnahme 2, Globalbudget 10.03) die überplanmäßig bzw. zur Gänze erreichten Wirkungszielkennzahlen 10.3.1 und 10.3.2 sowie die zur Gänze erreichten Maßnahmen betreffend Diversity-Atlas (Maßnahme 4, Globalbudget 10.01) und betreffend EFRE-Zahlungsanträge (Maßnahme 1, Globalbudget 10.03) gegenüberstehen.