Wirkungsziel 1 wurde zur Gänze erreicht. Die Arbeiten der Dienstrechtsektion im BMKÖS waren auch im Jahr 2021 stark durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst. So galt es das ganze Jahr hindurch, durch diverse Maßnahmen Planungssicherheit für die mehr als 130.000 Bundesmitarbeiterinnen und Bundesmitarbeiter sicherzustellen. Seitens der Sektion III wurden legistische Beiträge zur COVID-19-Gesetzgebung und zu einschlägigen Ministerratsvorträgen zur Verfügung gestellt.
Im Bereich der Wirkungskennzahlen lässt sich feststellen, dass das Ziel der Anhebung des Pensionsantrittsalters von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten von 62,8 Jahren erreicht werden konnte (17.1.1). Das Pensionsantrittsalter ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Jahre gesunken und liegt aktuell bei 62,8 Jahren. Das Sinken ist auf zwei Gründe zurückzuführen: einerseits ist im Jahr 2020 das Pensionsantrittsalter um 0,5 Jahre angestiegen. Der überwiegende Teil dieses Anstieges war durch den Rückgang der Dienstunfähigkeitspensionierungen erklärbar. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben im Jahr 2020 zu Verzögerungen geführt, sodass in den Folgejahren ein Nachholeffekt vermutet wurde. Dieser Nachholeffekt ist nun eingetreten und zeigt sich im Anstieg der Dienstunfähigkeitspensionierungen. Andererseits sind die Neupensionierungen im Exekutivdienst, jener Berufsgruppe mit dem niedrigsten Pensionsantrittsalter, am höchsten angewachsen. Da der Anteil des Exekutivdienstes annähernd ein Viertel aller Pensionierungen ausmacht, wirkt sich der Anstieg in der Gesamtbetrachtung aus.
Die vorherrschende Pandemie hatte aber auch Einfluss auf die anderen Kennzahlen und Maßnahmen. So mussten im Bereich des Cross-Mentorings (siehe Maßnahme 1) oder den Seminaren der Verwaltungsakademie (siehe ebenfalls Maßnahme 1) umfangreiche Umstellungen auf digitale Formate durchgeführt werden, welche die Akzeptanz und die Teilnahmen an Veranstaltungen und Vorträgen durchaus beeinflusst haben und die Entwicklungen verzerren. Dennoch konnte beim Cross-Mentoring-Programm der ambitionierte Zielzustand von 75 %-iger höchster Zufriedenheit mit 76 % zur Gänze erreicht werden. Gleichsam wurde der Nutzen der Seminare an der VAB von den Teilnehmenden durchschnittlich mit der Note 1,4 bewertet und der Zielzustand von 1,5 konnte überplanmäßig erreicht werden.
Ebenfalls ist positiv zu vermerken, dass im Jahr 2021 die Aufnahme von Menschen mit Behinderung von 70 % oder mehr im Bundesdienst weiter forciert werden konnte und die geplante Steigerung zur Gänze erreicht wurde (siehe Kennzahl 17.1.2). Um die Einstellungspflicht gem. Behinderteneinstellungsgesetz insbesondere hinsichtlich der demografischen Entwicklung weiter zu gewährleisten, wurden mit Ministerratsvortrag vom 1. Oktober 2021 zahlreiche Maßnahmen beschlossen; so wurde u. a. der Grad der Behinderung, der für eine Aufnahme ohne Bindung einer Planstelle bisher mit 70 % vorgesehen war, ab 1. Jänner 2022 auf 60 % herabgesetzt. Damit wird der Personenkreis, der für die Aufnahme auf den sog. „Behindertenplanstellen“ in Frage kommt, erheblich erweitert.
Im Bereich der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist festzustellen, dass der Frauenanteil in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen im Bundesdienst weiterhin steigt (siehe Kennzahl 17.1.3). Die erreichten 37,1 % stellen hierbei den höchsten Wert innerhalb der letzten Jahre dar.
Es ist ebenfalls gelungen, die bisher angepeilten Inhalte der Maßnahme zur Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes zur Gänze zu erfüllen. So konnten die gesetzten Meilensteine zur Umsetzung der Besoldungsreform 2019, zur Entwicklung hybrider Arbeitsformen und der Umsetzung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung (E-Learning-Tool) abgeschlossen werden. Es ist hier zukünftig geplant neue Schwerpunkte zu setzen.
Neben den in den Kennzahlen und Maßnahmen dargestellten Leistungen war es der Sektion III zudem möglich, ein umfangreiches Inklusionspaket im Wege eines Ministerratsvortrages auf den Weg zu bringen, wichtige Schritte hin zu einer inhaltlich erneuerten Verwaltungsakademie des Bundes zu setzen und die Digitalisierung der Personalverwaltung zu forcieren.
Abschließend wird festgestellt, dass das vorliegende Wirkungsziel 1 Beiträge zu den SDG-Unterzielen 5.1 „Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden“ und 5.5 „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“ leistet.