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WIRKUNGSZIEL

Das Abgabensystem setzt positive Erwerbsanreize zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote

Das Abgabensystem setzt positive Erwerbsanreize zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote

2020
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die österreichische Wirtschaft wurde im Jahr 2020 von der COVID-19-Pandemie massiv getroffen. Der heimische Arbeitsmarkt und die Beschäftigungslage, insbesondere in den Bereichen Tourismus, Dienstleistungen, Verkehr und Handel, hatten darunter zu leiden, wenngleich ein starker Anstieg der Arbeitslosenzahl durch diverse Maßnahmen (z. B. Kurzarbeit, steuerliche Liquiditätsstützen) etwas gedämpft werden konnte. Die Arbeitslosenquote 2020 betrug insgesamt 9,9 % (Frauen 9,7 %, Männer 10,1 %; Quelle: http://www.arbeitsmarktprofile.at).

Wenngleich die langjährige Entwicklung für eine stete Annäherung an das Wirkungsziel spricht, ist aufgrund der außergewöhnlichen, krisenbedingten Umstände im Jahr 2020 keine Zielerreichung gelungen. Die Kennzahlen sind sensibel im Hinblick auf konjunkturelle Schwankungen, gerade die COVID-19-Krise sorgt für erhebliche Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt und statistische Besonderheiten.

Bereits in Umsetzung des Regierungsprogramms wurde im Jahr 2020 u. a. der Eingangssteuersatz in der Lohn- und Einkommensteuer mit rückwirkender Wirkung ab 1.1.2020 von 25 % auf 20 % gesenkt. Außerdem wurde zur Entlastung von Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdienern eine Erhöhung der SV-Erstattung einschließlich einer Anhebung des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag vorgesehen. Somit konnten wesentliche steuerliche Beiträge zur Setzung positiver Erwerbsanreize für Frauen, die verhältnismäßig häufig in niedrigeren Einkommensklassen vertreten sind, gesetzt werden.

Mit dem Wirkungsziel wird insbesondere ein Beitrag zu SDG 5 „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“ geleistet, indem mit positiven Erwerbsanreizen die (erweiterte) Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt erleichtert wird.