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WIRKUNGSZIEL

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.

2024
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Behindertengleichstellungsrecht garantiert umfassend die Gleichbehandlung und den Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. In den Schlichtungsverfahren gelingt es, viele Fälle – unter Vermeidung eines strittigen, aufwändigen und kostenintensiven Gerichtsverfahrens – durch eine beiderseitige Einigung der Schlichtungspartner:innen zu beenden und praktikable Lösungen für die Zukunft zu finden. Der Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die vom Sozialministerium nur bedingt beeinflusst werden können. Ein weiterer zentraler Aspekt für die gesamtgesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die aktive Teilhabe in der Arbeitswelt. Entwicklungen am Arbeitsmarkt zeigen, dass Menschen mit Behinderungen von Arbeitslosigkeit tendenziell stärker betroffen sind als Personen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen. Umso wichtiger ist es, bestehende Unterstützungsmaßnahmen kontinuierlich weiterzuführen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, um die gleichberechtigte Teilhabe in der Arbeitswelt sicherzustellen. Bestehende Maßnahmen haben wesentlich dazu beigetragen, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch in Krisenzeiten zu sichern.
Am 6. Juli 2022 wurde der NAP Behinderung 2022–2030 beschlossen und damit die behindertenpolitische Strategie für die gesamte Dekade festgelegt. Um den Wirkungsgrad des NAP Behinderung laufend zu messen, ist eine laufende Evaluierung des NAP vorgesehen, die 2025 starten soll. Diese Evaluierung soll es künftig ermöglichen, jährlich den Umsetzungsstand des NAP nach wissenschaftlichen Kriterien abzufragen.

Das Wirkungsziel liefert einen Beitrag zum SDG-Unterziel 10.2 Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern.