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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der finanziellen Interessen Österreichs bzw. der EU und Schutz der SteuerzahlerInnen & redlichen Wirtschaft (Betrugsbekämpfung).

Sicherung der finanziellen Interessen der Republik Österreich bzw. der Europäischen Union und Schutz der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie der redlichen Wirtschaft (Betrugsbekämpfung).

2024
Wirkungsziel gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.