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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der finanziellen Interessen Österreichs bzw. der EU und Schutz der SteuerzahlerInnen & redlichen Wirtschaft (Betrugsbekämpfung)

Sicherung der finanziellen Interessen der Republik Österreich bzw. der Europäischen Union und Schutz der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie der redlichen Wirtschaft (Betrugsbekämpfung)

2024
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Für das Wirkungsziel im Zusammenhang mit der „Betrugsbekämpfung“ wurden Kennzahlen definiert, die das Ausmaß des Nachteils der finanziellen Interessen und des konsequenten Entgegenwirkens unterschiedlicher Entwicklungen darstellen. Bei deren Evaluierung wurde festgestellt, dass die diesen Kennzahlen zugrundeliegenden Mehrergebnisse großen Schwankungen unterliegen, was deren Steuerung und Entwicklung schwierig gestaltet. Die Mehrergebnisse sind beispielsweise vom Ausmaß der kriminellen Energie der Täterinnen bzw. Täter abhängig. Auch erschweren komplexe Sachverhalte, insbesondere mit Auslandsbezug die Ermittlungen, erfordern erhöhten Ressourceneinsatz und dauern oft länger, sodass sie nicht in der jeweiligen Periode in den entsprechenden Kennzahlen abgebildet werden können. Hohe Mehrergebnisse aus Vorperioden können auch auf Einzelfälle zurückzuführen sein, die nicht immer zu prognostizieren sind. Des Weiteren entsteht bei grenzüberschreitenden Fällen, nicht immer der Schaden in Österreich, sondern im Ausland, was sich in den Kennzahlen nicht widerspiegeln kann. Betrugsbekämpfung findet zudem auch im präventiven Bereich statt, der sich nicht in Kennzahlen abbilden lässt.

Die durchschnittlichen Aufgriffe der österreichischen Zollbehörden entwickelten sich auf Grund von Schwerpunktsetzungen positiv. Es gab eine Steigerung der Mehrergebnisse bei der Bekämpfung des Internationalen Steuerbetrugs durch die UMA Teams beispielsweise durch einige Großfälle und durch die Meldepflichten aus dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DAC7). Bei der Betrugsbekämpfung im Bereich der Umsatzsteuer gab es eine Steigerung der sog. Prüfungsmaßnahmen (insbes. § 99 FinStrG) und Zwangsmaßnahmen durch gezielte Risikoanalyse. Die höheren Aufgriffszahlen bei der Eindämmung der illegalen Beschäftigung im Bereich der Finanzpolizei spiegeln die veränderten Gegebenheiten der Arbeitsnachfrage (weniger verfügbare „legale“ Beschäftigte) in kritischen Branchen wider.

Im Bereich der Globalbudgetmaßnahmen lässt sich folgende Entwicklung zusammenfassen:
Der Zielwert bei den kontrollierten Betrieben auf Grund ordnungspolitischer Kontrollen konnte mittels Schwerpunkteinsätzen trotz gestiegener Ermittlungsmaßnahmen bei Scheinunternehmen und Sozialbetrug überschritten werden. Bei den erledigten Glücksspielkontrollen ist festzuhalten, dass das Angebot an illegalen Spielen weiterhin insgesamt zurückgeht, da der Verfolgungsdruck durch die Finanzpolizei sehr hoch ist. Die Anzahl der Zwangsmaßnahmen und Fahndungsfälle der Steuerfahndung konnte wie geplant durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit der Forcierung der internationalen Zusammenarbeitsmaßnahmen kann festgestellt werden, dass die Instrumente der Multilateralen Kontrollen, der PrüferInnenentsendungen/PrüferInnenempfänge (PAOE) und des Ständigen Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (SCAC) noch nicht völlig ausgeschöpft sind bzw. andere Instrumente zum Informationsaustausch wie EUROFISC verstärkt genutzt werden, jedoch die positive Entwicklung in diesem Bereich voraussichtlich beibehalten werden kann.