Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Innovationsstiftungsgesetz

2022
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -10.000

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Bildung, Forschung und Innovation gehören zu den wichtigsten Wachstumsfaktoren in einer modernen Volkswirtschaft und bestimmen maßgeblich Wohlstand, Lebensqualität, Wettbewerbsstärke sowie sozialen Zusammenhalt (Vortrag an den Ministerrat vom 17. November 2015, BMWFW-10.070/0030- IM/a/2015 [nachfolgend: Ministerratsvortrag] 1). Darüber hinaus haben Bildung, Forschung und Innovation wesentlichen Einfluss auf die nachhaltige Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen unserer Umwelt. Als wesentliche Probleme bzw. Herausforderungen werden identifiziert:
– das zu geringe öffentliche Bewusstsein über den materiellen und immateriellen Wert von Bildung,
– ein verbesserungsfähiger Bildungsstand der österreichischen Bevölkerung sowie
– die zu geringe Transformation von Bildungsarbeit in Wertschöpfung.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Innovationsstiftung für Bildung leistet einen Beitrag zur Anhebung der Innovationskompetenz und des Bildungsniveaus für alle Altersgruppen im österreichischen Bildungssystem durch Förderung von innovativen Projekten und wirkt als Impulsgeber für die Bildung der Zukunft. Durch gezielte Vernetzung mit allen relevanten österreichischen Bildungsinstitutionen fungiert die Stiftung mit systemverändernder Wirkung als Intermediär, Kompetenzstelle und Ermöglicher. Sie sucht neue, innovative Antworten zu aktuellen Herausforderungen in der Bildung und bindet dabei all jene ein, die es betrifft, Lehrende und Lernende, bereits bestehende Initiativen und Institutionen sowie die Bildungsverwaltung.

Die Innovationsstiftung für Bildung arbeitet im Rahmen von gesetzlich vorgegebenen Kriterien entlang folgender Aktionslinien:
– Strategische Forschung zur Weiterentwicklung und Erneuerung des Bildungssystems
– Transformation des Bildungssystems, insbesondere mit den Schwerpunkten: Bildung und Forschung; Wirtschaft und Bildung; Erschließung des Bildungsmarktes; Integrierende Entwicklungsprojekte im Bereich „Forschung – Bildung – Innovation“
– Bewusstseinsbildung
– Pilotprojekte zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen gemäß ISBG
– Vergabe von Stipendien zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz Österreichs.

Wissenstransfer spielt in Wissenschaft und Forschung eine wichtige Rolle. Bereits 2016 wurden von der Europäischen Kommission Handlungsfelder zur Etablierung eines Europäischen Forschungsraums (ERA) festgelegt. Der im Juni 2020 vom BMBWF veröffentlichte Final Report zur Implementation der Austrian Roadmap bestätigt nun erste Erfolge der Reformbemühungen der letzten Jahre.
Die Dritte Mission als wesentliches Element zur Förderung der Interaktion zwischen Forschung, Bildung und Innovation im sogenannten „Knowlegde Triangle“ wird auch von der OECD als zentrales Instrument einer erfolgreichen Forschungs- und Innovationspolitik gesehen. Dementsprechend wurde dem österreichischen Forschungssystem von der OECD bereits in einem Review von 2019 ein gutes Zeugnis ausgestellt.

Auf Basis ihres gesetzlichen Auftrags fördert die Innovationsstiftung für Bildung den Wissenstransfer in breite gesellschaftliche Kreise, unterstützt soziale Inklusion, steht für eine bewusste Integration des Nachhaltigkeitsprinzips und nimmt eine aktive Rolle in der Gestaltung der digitalen Transformation ein. Auch im Regierungsprogramm 2020-2024 findet sich ein klares Bekenntnis zur Stärkung und zum Ausbau der Bildung, Wissenschaft, Forschung, Digitalisierung und Innovation.

Die Innovationsstiftung für Bildung entspricht diesen übergeordnet gültigen bildungs- und forschungspolitischen Zielsetzungen durch die Implementierung eines Portfolios ineinandergreifender Förderungsmaßnahmen, die speziell auf all jene gerichtet sind, die Bildung gestalten können und wollen: Lernende aller Altersgruppen, Lehrende, Bildungsengagierte, die sich finanziell einsetzen, Initiativen, die entsprechenden Stellen in der Verwaltung, im Bildungssystem und in der Forschung. Gemeinsam mit ihnen werden innovative Bildungsprojekte entwickelt, welche in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im System etabliert werden.

In diesem Sinne trägt das Vorhaben auch zu den SDG-Unterzielen 4.3 (Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten) und SDG-Unterziel 9.5 (Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen) bei und somit zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus

Beschreibung des Ziels

Das (formale) Bildungsniveau soll angehoben werden. Im Jahr 2008 verfügten 10,6 Prozent der österreichischen Bevölkerung über den höchsten, erreichbaren Bildungsabschluss (Statistik Austria,
Bildungsstand der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren (1971 bis 2014), http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bildung_und_kultur/bildungsstand
_der_bevoelkerung/020912.html [20.11.2016]). Bis zum Jahr 2013 hat sich dieser Wert auf 13,1 Prozent
verbessert (Statistik Austria, Bildungsstand der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren (1971
bis 2014),
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bildung_und_kultur/bildungsstand_der_bevoelkerung/020912.html [20.11.2016]). Nach den aktuellen Berechnungen der OECD verfügen 12 Prozent der österreichischen Bevölkerung über einen Master- oder höherwertigen Abschluss (OECD, Bildung auf einen Blick 2015 – OECD-Indikatoren [2016] 52; http://www.keepeek.com/Digital-Asset- Management/oecd/education/bildung-auf-einen-blick-2015_eag-2015-de#page52 [20.11.2016]). Österreich liegt damit an 24. Stelle der untersuchten 34 OECD-Staaten bzw. bei Bereinigung der exaequo-Platzierungen an 12. von 18 Stellen.
Die Gefahr der Arbeitslosigkeit sinkt mit dem steigenden Bildungsgrad. Das zeigt sich deutlich, wenn man den Arbeitslosenanteil pro Bildungsstand berechnet. In absoluten Zahlen stellte sich das Bildungsniveau in Österreich im Jahr 2013 wie folgt dar:
– Pflichtschulabschluss: 903 098 Personen,
– Lehre: 1 652 181 Personen,
– Berufsbildende mittlere Schule: 721 910 Personen,
– Höhere Schule: 694 303 Personen,
– Hochschulverwandte Lehranstalten: 126 096 Personen sowie
– Universität, Hochschule: 616 167 Personen.
(Quelle: Statistik Austria, Bildungsstand der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren (1971 bis 2014),
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bildung_und_kultur/bildungsstand
_der_bevoelkerung/020912.html [20.11.2016])
Die Zahl der arbeitslosen Personen betrug im Jahr 2013 pro Bildungsstand:
– Pflichtschulabschluss: 132 921 Personen,
– Lehre: 96 921 Personen,
– Berufsbildende mittlere Schule: 14 993 Personen,
– Höhere Schule: 25 361 Personen,
– Hochschulverwandte Lehranstalten: 2 909 Personen sowie
– Universität, Hochschule: 12 302 Personen.
http://www.ams.at/_docs/001_am_bildungJahr2013.pdf [20.11.2016])
Somit beträgt die Arbeitslosenrate pro Bildungsstand für das Jahr 2013 bei Personen mit Bildungsstand:
– Pflichtschulabschluss: 14,72 Prozent,
– Lehre: 5,87 Prozent,
– Berufsbildende mittlere Schule: 2,08 Prozent,
– Höhere Schule: 3,65 Prozent,
– Hochschulverwandte Lehranstalten: 2,31 Prozent sowie
– Universität, Hochschule: 2,00 Prozent.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anhebung des Bildungsniveaus (Tertiärquote der 25-34jährigen) [%]

Istwert

43,1

%

Zielzustand

42,7

%

Datenquelle: https://www.statistik.at/services/tools/services/indikatorensysteme/sdgs/ziel-4-hochwertige-bildung/unterziel-43

Ziel 2: Anhebung der Innovationskompetenz aller Altersgruppen

Beschreibung des Ziels

Die OECD definiert Innovation als Umsetzung neuer oder wesentlich verbesserter
– Produkte oder Dienstleistungen,
– Prozesse,
– Marketingmethoden oder
– innerbetrieblicher Verfahren, Strukturierungen oder externer Beziehungen (OECD, Oslo Manual – Guidelines for Collecting and Interpreting Innovation Data 46; http://www.oecd-ilibrary.org/scienceand-technology/oslo-manual_9789264013100-en [20.11.2016]).
Die Europäische Kommission bezeichnet Österreich lediglich als „strong innovator“ (früher: „innovation follower“). Während die Innovationskraft im Jahr 2009 noch ca. 10 Prozent über dem EU-Durchschnitt lag, lag sie im Jahr 2014 nur mehr 5 Prozent über dem EU-Durchschnitt. In den Jahren 2014 und 2015 büßte Österreich weiter an Innovationskraft ein. Österreich liegt in vielen Bereichen über dem EUDurchschnitt außer in den Bereichen „Wirtschaftliche Effekte“ und „Finanzierung und Unterstützung“. Die Stärken Österreichs liegen vor allem im Bereich der internationalen, wissenschaftlichen Co- Publikationen, während die Schwächen besonders den Venture-Capital-Bereich, die geringe Anzahl von Doktoranden aus Drittstaaten und die geringen Erträge aus Lizenzen und Patenten aus dem Ausland betreffen (Europäische Kommission, European Innovation Scoreboard 2016, 66).

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Förderung von Projekten der Innovationsstiftung für Bildung

Ausgangszustand 2016:

Zum heutigen Zeitpunkt sind noch keine Projekte der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen gefördert worden. Es ist somit aufgrund der Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen auch noch nicht zur Gründung von Start-ups gekommen.

Zielzustand 2022:

Für das Jahr 2023 wird angestrebt, dass die von der Innovationsstiftung für Bildung und ihren Substiftungen geförderten Einrichtungen (§ 3 Abs. 3 der vorliegenden Regierungsvorlage) an der Gründung von Start-ups beteiligt sind. Der Erfolg im Sinne dieses Indikators ist umso höher, je größer die Zahl dieser Start-ups ist.

Istzustand 2022:

Aufgrund der geänderten strategischen Ausrichtung der Stiftung bedingt durch die Gesetzesnovelle hat sich der Schwerpunkt der Förderaktivitäten weg von Unternehmens- bzw. Start-up Förderung hin Richtung der Förderung von Schulen entwickelt. Es erhalten zwar über die Sinnbildungsstiftung, eine Co-Stiftung der Innovationsstiftung für Bildung, auch vereinzelt Social Start-ups Förderungen, jedoch besteht momentan bei keinen dieser eine direkte Beteiligung.

Datenquelle:
https://innovationsstiftung-bildung.at/de/

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt

Meilenstein 2: Platzierung bei Patentanträgen

Ausgangszustand 2015:

In der Übersicht über die Patentanträge liegt Österreich für das Jahr 2015 an 16. Stelle (WIPO, World Intellectual Property Indicators 2015, 7; http://www.wipo.int/edocs/pubdoc/en/wipo_pub_941_2015.pdf [20.11.2016])

Zielzustand 2022:

Für das Jahr 2023 wird eine Verbesserung im Ranking des WIPO-Berichtes angestrebt. Da die geplanten Maßnahmen nur langfristig wirken können, ist das Ziel bereits erreicht, wenn die von der Innovationsstiftung für Bildung geförderten Einrichtungen (§ 3 Abs. 3 der vorliegenden Regierungsvorlage) mehr Patentanträge gestellt haben, als andere vergleichbare Einrichtungen.

Istzustand 2022:

Aufgrund der geänderten strategischen Ausrichtung der Stiftung, bedingt durch die Gesetzesnovelle, ist bei den vergangen und laufenden Förderschienen kein Schwerpunkt auf dieses Ziel gelegt worden. Sämtliche Veränderungen der Platzierung Österreichs im WIPO-Rankung sind somit in keinster Weise auf die Aktivitäten der Innovationsstiftung für Bildung zurückzuführen.

Datenquelle:
https://www.wipo.int/pct/de/activity/

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt

Meilenstein 3: Erhöhung des Crowdfundings

Ausgangszustand 2016:

Zum heutigen Zeitpunkt sind noch keine Projekte der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen gefördert worden. Es ist somit aufgrund der Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen auch noch nicht zu einer Erhöhung des Crowdfundings gekommen.

Zielzustand 2022:

Erfolg liegt im Evaluierungszeitpunkt (im Jahr 2022) vor, wenn die Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen auch zu Crowdfunding geführt hat.

Istzustand 2022:

Im Fokus des „LEVELup your project“- Förderaufrufs stehen innovative Bildungsprojekte, die bereits erfolgreich in Umsetzung sind und nun skaliert werden können. Die Innovationsstiftung für Bildung unterstützt im Rahmen des Förderaufrufs Skalierungsprojekte im Bildungsbereich mit einer Basisförderung von bis zu 80.000 Euro. Um das Skalierungspotential zu verstärken, können sich private SpenderInnen am Förderaufruf mit einer Spende beteiligen und somit die Förderung aufstocken. Damit können öffentliche und private Kräfte für Bildungsinnovation gebündelt werden. Mit Stand 2022 ist davon auszugehen, dass Spenden in der Höhe von ca. 100.000€ eingeworben werden können. Es handelt sich dabei zwar eher um Privat- und/oder Unternehmensspenden und nicht um Crowdfunding per se. Jedoch leistet die Stiftung einen Beitrag zur Erhöhung des privaten (finanziellen) Engagement zum Thema Bildungsinnovation.

Datenquelle:
https://innovationsstiftung-bildung.at/de/public-private/

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Erhöhung der Zufriedenheit mit dem österreichischen Bildungssystem

Beschreibung des Ziels

Die Zufriedenheit der Österreicherinnen und Österreicher mit ihrer schulischen Ausbildung soll erhöht werden. Eine positivere Wahrnehmung der schulischen Ausbildung erleichtert Schulen die Teilnahme an innovativen Prozessen, weil ein höheres Ansehen der Schulen auch die Kooperationsbereitschaft potentieller Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft erhöht.

Die Methoden zur Feststellung der Zufriedenheit können insbesondere direkte Befragungen, etwa im Rahmen der Eurobarometer-Meinungsumfrage, oder Auswertungen vorhandener Statistiken sein.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Zufriedenheit mit dem österreichischen Bildungssystem

Ausgangszustand 2016:

Im europäischen Vergleich sind die Österreicherinnen und Österreicher nur wenig mit ihrer schulischen Ausbildung zufrieden. Während 92 Prozent der finnischen Bürgerinnen und Bürger ihre schulische Ausbildung für sehr gut befinden, tun dies nur 84 Prozent in Österreich. Nur in Großbritannien, Irland, Griechenland, Spanien und Dänemark ist die Zustimmung zum schulischen Bildungssystem noch schlechter (Europäische Kommission, European Area of Skills and Qualifications, Special Eurobarometer 417 [2014] 33). Die Ablehnung ist mit 15 Prozent die vierthöchste in der Europäischen Union nach Dänemark (20 %), Griechenland (18 %) und Spanien bzw. Irland (jeweils 16 %).

Zielzustand 2022:

Die Änderung von Einstellungen bedarf vieler Jahre, oft Generationen. Eine Evaluierung im Jahr 2022 auf Bundesebene erscheint daher wenig zielführend. Unter den natürlichen Personen, denen die Förderungen der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen letztlich zugutekommen, sollen vor Antragstellung, dem Special Eurobarometer 417 vergleichbare, Umfragen durchgeführt werden, die nach Projektabschluss zu wiederholen sind. Das Ziel ist erreicht, wenn die Einstellung der natürlichen Personen, denen die Förderungen der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen letztlich zugutekommen, nach Projektabschluss positiver ist als vor der Antragstellung.

Istzustand 2022:

Die Haltung bzw. Einstellung der an Projektförderungen der Innovationsstiftung für Bildung teilnehmenden Personen ist in den vergangenen Jahren nicht mittels standardisierter Fragebögen ermittelt worden, somit kann diesbezüglich keine evidenzbasierte Aussage getroffen werden. Was Einstellungsänderung von Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern bezüglich der Digitalisierung des Schulsystems betrifft, wurde sowohl 2018 als auch 2020 mittels einer Meinungsumfrage die Zufriedenheit bei dieser Zielgruppe abgefragt. Dabei waren positive Entwicklungen in der Wahrnehmung aufgrund des deutlich verstärkten Ausbaus der digitalen Infrastruktur während der Covid-19-Pandemie sichtbar.

Datenquelle:
https://innovationsstiftung-bildung.at/de/schwerpunkte/ab-2020-schule-lernt-lernen/meinungsumfrage-2020-digitalisierung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht

Ziel 4: Beitrag zur Erhöhung des Interesses an Bildung, Wissenschaft und Forschung

Beschreibung des Ziels

Innovationsfähigkeit setzt Interesse an Bildung, Wissenschaft und Forschung voraus. Nur wer interessiert ist, kann auch innovativ sein.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erhöhung des Interesses an Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eurobarometer Umfrage)

Ausgangszustand 2016:

Im Jahr 2014 waren nur 45 Prozent der Befragten der Ansicht, dass Wissenschaft und technologische Innovation eine positive Auswirkung auf ihr Leben in den nächsten 15 Jahre habe (Europäische Kommission, European Area of Skills and Qualifications, Special Eurobarometer 417 [2014] 85). Österreich rangiert damit an vorletzter Stelle. Nur die Bürgerinnen und Bürger in Italien sind mit einem Wert von bloß 42 Prozent noch pessimistischer. Spitzenreiter sind Irland und Schweden, deren Bürgerinnen und Bürger zu jeweils 80 Prozent der Ansicht sind, dass Wissenschaft und technologische Innovation eine positive Auswirkung auf ihr Leben in den nächsten 15 Jahren haben werden.

Zielzustand 2022:

Unter den natürlichen Personen, die den geförderten Einrichtungen (§ 3 Abs. 3 der vorliegenden Regierungsvorlage) angehören, sollen im Jahr 2022 (Evaluierungszeitpunkt) dem Special Eurobarometer 417 vergleichbare Umfragen durchgeführt werden und der Status vor Projekteinreichung mit dem Status nach Projektabschluss verglichen werden. Erfolg besteht, wenn die Einstellung der natürlichen Personen, denen die Förderungen der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen letztlich zugutekommen, durch die Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen verbessert wird.

Istzustand 2022:

Die Einstellung der natürlichen Personen in den geförderten Organisationen wurde nicht direkt und systematisch abgefragt, aber es ist davon auszugehen, dass eine Bewusstseinsbildung bei den FördernehmerInnen in Richtung positive Wahrnehmung von Wissenschaft und technologischer Innovation stattgefunden hat. Denn in der Erstellung der Anträge sowie im gesamten Antragsprozedere war die Auseinandersetzung mit Innovationsthemen und damit verknüpft auch mit Bildung, Wissenschaft und Forschung Voraussetzung. Zusätzlich hat die Stiftung in ihrer Vorgehensweise Evidenzbasierung als einen der wichtigsten Grundpfeiler verankert.

Datenquelle:
https://innovationsstiftung-bildung.at/de/

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Teilnahme von SchülerInnen an Projekten der Innovationsstiftung für Bildung

Ausgangszustand 2016:

Zum heutigen Zeitpunkt ist keine einzige Schülerin bzw. kein einziger Schüler in einem Projekt der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen eingebunden. Mit Ausnahme von Sparkling Science, das allerdings stark auf die Forschung konzentriert ist, gibt es keine Institution für die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern am Innovationsprozess. Dies soll durch die Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen geändert werden. Aus diesem Grund sieht § 3 Abs. 3 der vorliegenden Regierungsvorlage auch vor, dass „Anträge nur zulässig sind, wenn Schulen, elementarpädagogische Einrichtungen, außerschulische Bildungseinrichtungen oder gemeinnützige Institutionen der Erwachsenenbildung ([§ 3 Abs. 3] Z 2) beteiligt sind“.

Zielzustand 2022:

Der Erfolg im Sinne dieses Indikators ist umso höher, je größer die Zahl der Schülerinnen und Schüler ist, die an Projekten teilnehmen, die von der Innovationsstiftung für Bildung oder ihren Substiftungen gefördert werden.

Istzustand 2022:

Momentan ist ein starker Fokus der Förderaktivitäten der Innovationsstiftung für Bildung auf Schulen ausgerichtet und somit ist eine der Dialoggruppen, die über diese befördert und erreicht werden, die Gruppe der Schüler*innen. Was die direkte Einbindung von Schüler*innen in die Gestaltung der Aktivitäten der Innovationsstiftung für Bildung betrifft, gibt es erste Aktivitäten über die Co-Stiftungen der Innovationsstiftung für Bildung, die teilweise über Schüler*innen-Beirate agieren. Was die Dialogveranstaltungen der Innovationsstiftung für Bildung betrifft, werden Schüler*innen oftmals dezidiert als Dialoggruppe berücksichtig. Zum Beispiel war beim MINT4future-Hackathon die Einbindung von Schüler*innen eine der Teilnahmevoraussetzungen.

Datenquelle:
https://innovationsstiftung-bildung.at/de/

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Erhöhung des Interesses an Bildung, Wissenschaft und Forschung (im Rahmen von Citizen Science, Crowdsourcing oder -tasking)

Ausgangszustand 2016:

Der Beitrag zur Erhöhung des Interesses an Bildung, Wissenschaft und Forschung kann – soweit zutreffend – auch durch die Beteiligungsraten im Bereich Citizen Science, Crowdsourcing oder Crowdtasking nachgewiesen werden.

Zielzustand 2022:

Der Erfolg im Sinne dieses Indikators ist umso höher, je größer die Zahl der Personen ist, die an von der Innovationsstiftung für Bildung oder ihren Substiftungen (im Rahmen von Citizen Science, Crowdsourcing oder Crowdtasking) geförderten Projekten teilnehmen.

Istzustand 2022:

Bewusstseinsbildung über Partizipationsprozesse ist eine der Kernaktivitäten der Innovationsstiftung für Bildung. Über verschiedene Dialogformate und Veranstaltungen werden Möglichkeiten zur Partizipation an der Erarbeitung von Lösungen und Programmen gegeben. Beispiele für diese Prozesse waren 2020 die digitale Dialogreihe "In und aus der Krise lernen", die auch mit dem Verwaltungsinnovationspreis ausgezeichnet wurde, sowie 2021 der MINT4future Partizipationsprozesse inkl. zugehörigem digitalen Round-Table und Hackathon. Mehrer hundert Personen aus verschiedensten Stakeholdergruppen konnten hierbei in Diskussionen zum Thema Bildungsinnovation eingebunden werden.

Datenquelle:
https://innovationsstiftung-bildung.at/fileadmin/Dokumente/innovationsstiftung.at/Dokumente/Publikation_Innovationsdialogreihe_2020.pdf

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 4: Erhöhung von Crowdfunding

Ausgangszustand 2016:

Zum heutigen Zeitpunkt sind noch keine Projekte der Innovationsstiftung für Bildung oder ihrer Substiftungen gefördert worden. Es ist somit aufgrund der Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen auch noch nicht zu einer Erhöhung von Crowdfunding gekommen.

Zielzustand 2022:

Erfolg liegt im Evaluierungszeitpunkt (im Jahr 2022) vor, wenn die Arbeit der Innovationsstiftung für Bildung und ihrer Substiftungen auch zu Crowdfunding geführt hat. Die entsprechenden Daten sind im Zuge der Projektabwicklung festzustellen.

Istzustand 2022:

Im Fokus des „LEVELup your project“- Förderaufrufs stehen innovative Bildungsprojekte, die bereits erfolgreich in Umsetzung sind und nun skaliert werden können. Die Innovationsstiftung für Bildung unterstützt im Rahmen des Förderaufrufs Skalierungsprojekte im Bildungsbereich mit einer Basisförderung von bis zu 80.000 Euro. Um das Skalierungspotential zu verstärken, können sich private SpenderInnen am Förderaufruf mit einer Spende beteiligen und somit die Förderung aufstocken. Damit können öffentliche und private Kräfte für Bildungsinnovation gebündelt werden. Mit Stand 2022 ist davon auszugehen, dass Spenden in der Höhe von ca. 100.000€ eingeworben werden können. Es handelt sich dabei zwar eher um Privat- und/oder Unternehmensspenden und nicht um Crowdfunding per se. Jedoch leistet die Stiftung einen Beitrag zur Erhöhung des privaten (finanziellen) Engagement zum Thema Bildungsinnovation.

Datenquelle:
https://innovationsstiftung-bildung.at//de/public-private/foerderaufruf

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Errichtung einer Innovationsstiftung für Bildung

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit der Errichtung einer Innovationsstiftung für Bildung sollen die institutionellen und organisatorischen Grundlagen zur Erreichung der genannten Ziele geschaffen werden. Die Innovationsstiftung für Bildung soll
– auf aktuellen forschungs-, bildungs- und innovationspolitischen Strategien und Programmen im Kontext nationaler, europäischer und globaler Entwicklungen sowie Herausforderungen aufbauen,
– nachhaltige Entwicklungs-, Transformations- und Wandelprozesse im Bildungswesen initiieren bzw. unterstützen,
– Innovationsbarrieren und Entwicklungspotenziale im Bildungsbereich und relevanten Wissenschaftssowie Innovationsfeldern gleichermaßen adressieren; dabei sollen gesellschaftliche, wirtschaftliche, technologische und kulturelle Entwicklungen sowie deren Wechselbeziehungen besonders berücksichtigt werden,
– die Produktion neuer bzw. grundlegend neuartiger Erkenntnisse und die Schaffung von neuen Handlungsräumen für Bildung und bildungsrelevante Innovation durch wissenschaftliche Forschung und die Entwicklung und Erschließung der Künste fördern,
– gezielte Impulse zur Förderung von für Österreich besonders wichtigen Themenfeldern, wie zum Beispiel der Bildung für nachhaltige Entwicklung (siehe dazu: http://www.unesco.at/bildung/nachhaltigkeit.htm [20.11.2016], http://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals [20.11.2016]), der technologischen sowie wirtschaftlichen Erschließung nationaler und internationaler Bildungsmärkte sowie der Bildungserfordernisse im Kontext der großen gesellschaftlichen Herausforderungen (z.B. Klimawandel, Ressourcenverknappung, demografischer Wandel) setzen,
– als Exzellenzprogramm für eine progressive Weiterentwicklung der Pädagogik (vom Kindergarten über die Schule und den tertiären Bereich bis hin zur Erwachsenenbildung [„Lebensbegleitendes Lernen“]), der Begabungsförderung sowie der Förderung von Begabten und Hochbegabten sorgen und
– die Umsetzung von systemisch ausgerichteten Pionier- und Modellprojekten, die thematische, strukturelle und prozessbezogene Innovationsimpulse im österreichischen Bildungssystem setzen, ermöglichen und dabei technologische, ökonomische, soziale und kulturelle Innovationen verbinden. Die Innovationsstiftung für Bildung ist im Sinne einer möglichst effizienten Verwaltung durch die Ressorts für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) sowie für Bildung (BMB) nach dem Vorbild der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung aufzusetzen (Ministerratsvortrag 17).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung der Offenheit des Bildungssystems

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Eine Maßzahl für die Innovationskompetenz könnte die Zahl der Ideen sein. Die Innovationsstiftung für Bildung und ihre Substiftungen sollen durch ihre Arbeit nicht nur zur Beschreitung neuer Wege ermutigen, sondern auch der besseren Nutzung des bestehenden Innovationspotentials dienen. Zu diesem Zweck ist beispielsweise in § 14 Abs. 1 Z 2 der vorliegenden Regierungsvorlage vorgesehen, dass die Innovationsstiftung für Bildung die Einbringung von Vorschlägen zur Anhebung des Bildungsniveaus sowie der Innovationskompetenz aller Altersgruppen anzuregen und diese entgegenzunehmen hat. Damit sollen Vorschläge, Anregungen und Ideen, die sonst im „Dickicht der Institutionen“ vielleicht verlorengehen, ganz gezielt von der Innovationsstiftung für Bildung aufgespürt und gesammelt werden. Denkbar wäre beispielsweise eine Ideenplattform, bei der die Innovationsstiftung Personen, die Ideen haben, mit Personen, die diese umsetzen können, zusammenführen könnte. Dafür könnte sich eine Webplattform besonders eignen, wobei zur Stärkung des Vertrauens in diese Plattform auf eine Wahrung der rechtlichen Anforderungen, wie insbesondere des Immaterialgüterrechts besonderer Wert zu legen ist.

Auch der gemäß § 14 Abs. 1 Z 3 der vorliegenden Regierungsvorlage jährlich zu veranstaltende Innovationsdialog für Bildung soll insbesondere dem Sammeln von Anregungen, Ideen, Innovationen und sonst möglicherweise verlorengehenden Verbesserungshinweisen dienen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann es sein, dass die Strukturen im österreichischen Bildungssystem nicht flexibel genug sind, um gute Ideen schnell, gezielt und unbürokratisch umzusetzen. Die Innovationsstiftung für Bildung soll in diesem Fall den Betroffenen helfen, rasch und möglichst unbürokratisch eine Förderung zu erhalten, wozu auch das in § 14 Abs. 1 Z 1 der vorliegenden Regierungsvorlage vorgesehene One-Stop-Shop-Prinzip beitragen soll. Auch soll die Innovationsstiftung für Bildung unterstützend und beratend tätig werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Stärkung partizipativer Ansätze

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

69 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sehen sich nicht über Wissenschaft informiert, für 55 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher besteht allerdings auch kein Interesse daran (BMWFW, Aktionsplan 2015). „Ausschließlich die Erwartungshaltung einer partizipativen Kommunikation auf gleicher Augenhöhe“ (Karmasin et al, Wissenschaft und Öffentlichkeit in Österreich [2014] 3) erhöht das Interesse an Wissenschaft wesentlich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung der Impact- und Systemorientierung des österreichischen Bildungssystems

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Global Information Technology Report 2015 hat Schwächen Österreichs im Network Readiness Index offenbart. Zwar befindet sich Österreich auf dem 20. von 143 Plätzen und damit im oberen Spitzenfeld, allerdings zählen insbesondere die Bereiche
– Wirtschafts- und Innovationsumfeld,
– IKT-Verwendung durch die öffentliche Hand sowie
– Social and Economic Impacts
zu den Schwächen Österreichs (World Economic Forum, Global Information Technology Report 2015 – Network Readiness Index, http://reports.weforum.org/global-information-technology-report-2015/economies/#economy=AUT [20.11.2016]).
Zudem stellt die geringe Transformation von guter Bildungsarbeit in Wertschöpfung nach dem Global Innovation Index 2015 eine der größten Schwächen des österreichischen Bildungssystems dar (Global Innovation Index [GII] 2015, 168).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Förderung der Vernetzung des Bildungssystems

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mangelnde Flexibilität in der Ausbildung sowie zu hohe bzw. frühe Spezialisierung scheinen eine gewichtige Rolle für das vergleichsweise schwächere Wirtschaftswachstum Europas gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika zu sein (Krueger/Kumar, US-Europe Differences in Technology Adoption and Growth – The Role of Education and Other Policies 37; http://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/download?doi=10.1.1.15.4144&rep=rep1&type=pdf [20.11.2016]).

Gemäß § 3 Abs. 3 der vorliegenden Regierungsvorlage, dürfen Anträge nur eingebracht werden, wenn zumindest eine Schule, ein Kindergarten, eine außerschulische Bildungseinrichtung oder eine gemeinnützige Institution der Erwachsenenbildung beteiligt ist. Zusammen mit der Zulässigkeit der Antragsstellung auch für Unternehmen (§ 3 Abs. 3 Z 3 der vorliegenden Regierungsvorlage) sowie gemeinnützige Einrichtungen (§ 3 Abs. 3 Z 4 der vorliegenden Regierungsvorlage) soll diese Anforderung zu einer verstärkten Kooperation von Bildungseinrichtungen und Teilen der Wirtschaft sowie der Zivilgesellschaft führen und somit deren Vernetzung gestärkt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung der Antizipation und Adaptivität des Bildungssystems

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Bei der Vergabe von Förderungen ist gemäß § 3 Abs. 5 Z 7 der vorliegenden Regierungsvorlage insbesondere auch die Antizipation und Adaptivität des Bildungssystems zu stärken. Damit soll in weiterer Folge die Innovationskompetenz aller Altersgruppen erhöht werden. Je schneller ein Bildungssystem sich anpassen kann, desto schneller können sich auch technische Neuerungen etablieren, da auch deren Anwendung (neues) Wissen voraussetzt. Bei der Durchdringung neuer Technologien besteht noch Verbesserungspotential, wie der Network Readiness Index 2015 bestätigt (World Economic Forum, Network Readiness Index 2015; http://reports.weforum.org/global-information-technologyreport-2015/economies/#economy=AUT [20.11.2016]).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Landkarte der Bildungsinnovationen

Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abgesehen von den ausbaufähigen Werten für die öffentliche Meinung zum österreichischen Bildungssystem sowie dem geringen Interesse an Bildung, Wissenschaft und Forschung, liegen auch keine gesicherten Daten über die Innovationskompetenz in Österreich vor. Diesem Problem soll durch die Einführung einer Landkarte der Bildungsinnovationen gemäß § 15 der vorliegenden Regierungsvorlage Abhilfe geschaffen werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Gütesiegel für Bildungsinnovationen

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die ausbaufähigen Werte für die öffentliche Meinung zum österreichischen Bildungssystem sowie das geringe Interesse an Bildung, Wissenschaft und Forschung sollen durch die Einführung eines Gütesiegels für Bildungsinnovationen gemäß § 16 der vorliegenden Regierungsvorlage verbessert werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-10.000

Tsd. Euro

Plan

-50.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.000

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.000

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.000

Tsd. Euro

Plan

-25.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.000

Tsd. Euro

Plan

25.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.000

Tsd. Euro

Plan

25.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.000

Tsd. Euro

Plan

-25.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.000

Tsd. Euro

Plan

25.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.000

Tsd. Euro

Plan

25.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.000

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.000

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.000

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.000

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.000

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.000

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Aufgrund der budgetären Vorgaben für den Bundesfinanzrahmen 2018 bis 2022 war eine Umstellung der Finanzierung der ISB von zwei Tranchen zu je 25 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018, auf eine jährliche Dotierung erforderlich (siehe nähere Ausführungen zum Vorhaben „Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz und das Innovationsstiftung- Bildungs- Gesetz geändert werde“ unter Punkt 2):
Die Innovationsstiftung für Bildung (ISB) wurde durch ein Bundesgesetz, das Innovationstiftung-Bildung-Gesetz (ISBG), mit 1.1.2017 gegründet. Tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen für 2017: € 4Mio. und ab 2018: Umstellung auf jährliche Dotierung gemäß §1 und §4 ISBG – € 2Mio.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Innovationsstiftung für Bildung hat durch verschiedene Formate einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus geleistet. Dies erfolgte durch das Schaffen und Unterstützen innovativer Bildungsprojekte, sowie Bewusstseinsbildung und Kooperationsaufbau über verschiedene Stakeholder-Formate. Während 2018 das Thema „Digitalisierung & Bildungsforschung“ im Vordergrund stand, legte die Innovationsstiftung für Bildung im Jahr 2019 einen starken Fokus auf das Thema Wirtschafts- und Finanzbildung. 2020 stand im Zeichen der Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt „Schule lernt Lernen“. 2021 startet der neue Schwerpunkt MINT4future, der Nachhaltigkeitsthemen mit MINT-Förderung kombiniert. Im Jahr 2022 steht die Bildungsforschung im Zentrum. Als ein erprobtes Modell, um (private) Investitionen im Bildungsbereich zu ermöglichen und innovative Ansätze langfristig zu verankern, gründet die ISB gemeinsam mit Partner/innen gemeinnützige Co-Stiftungen. Diese werden über eigene Aktivitäten und über die Vergabe finanzieller Mittel über kompetitive Ausschreibungsformate aktiv (Pro Scientia, MINTality, Wirtschaftsbildung, mtion4kids, Sinnbildungsstiftung). Dabei ist den Aspekten der institutionellen Veränderung, der Entwicklungsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung, des lebensbegleitenden Lernens sowie der Chancengerechtigkeit, unter besonderer Berücksichtigung der Chancengerechtigkeit für unterrepräsentierte Gruppen sowie Gruppen mit spezifischen Anforderungen ein besonderer Stellenwert einzuräumen.

Gesamtbeurteilung

Die Innovationsstiftung für Bildung (ISB) wurde durch ein Bundesgesetz, das Innovationstiftung-Bildung-Gesetz (ISBG), mit 1.1.2017 gegründet. Die Stiftung ist gemeinnützig und leistet einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich.
Das primäre Ziel der ISB ist die nachhaltige Wirksamkeit im Bildungssystem durch das Unterstützen innovativer Bildungsprojekte, sowie Bewusstseinsbildung und Kooperationsaufbau über verschiedene Stakeholder-Formate. Als ein erprobtes Modell, um (private) Investitionen im Bildungsbereich zu ermöglichen und innovative Ansätze langfristig zu verankern, gründet die ISB gemeinsam mit Partner/innen gemeinnützige Co-Stiftungen. Diese werden über eigene Aktivitäten und über die Vergabe finanzieller Mittel über kompetitive Ausschreibungsformate aktiv. Dabei ist den Aspekten der institutionellen Veränderung, der Entwicklungsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung, des lebensbegleitenden Lernens sowie der Chancengerechtigkeit, unter besonderer Berücksichtigung der Chancengerechtigkeit für unterrepräsentierte Gruppen sowie Gruppen mit spezifischen Anforderungen ein besonderer Stellenwert einzuräumen:

Seit 2022 | PRO SCIENTIA Studienstiftung (Gründungspartner: 1): Stärkung von Inter- und Transdisziplinarität über Programme für Studierende aller Studienrichtungen.
Seit 2021 | MINTality (Gründungspartner: 11): Förderung, Vernetzung und langfristige Verankerung von innovativen Ansätzen im MINT-Vermittlungsbereich mit speziellem Fokus auf Gendersensibilität.
Seit 2020 | Stiftung für Wirtschaftsbildung (Gründungspartner: 6): Förderung von langfristiger systemischer Verankerung von wirtschaftlichen Bildungsinhalten in der schulischen und außerschulischen Allgemeinbildung.
Seit 2019 | Sinnbildungsstiftung (Gründungspartner: 14): Förderung von Bildungsqualität, Chancengleichheit und zukunftsfähigen Innovationen sowie langfristige Begleitung zur Wirksamkeitssicherung.
Seit 2018 | motion4kids – Wir bewegen unsere Zukunft-Bildungsstiftung (Gründungspartner: 1): Förderung von Bildung, Integration und Verbesserung von Lern- und Sozialkompetenzen von Kindern durch Bewegung mit Fokus auf digitale Ansätze der Bewegungsförderung.

Bildung ist ein sehr weites Feld. Um effektiv zu arbeiten, fokussiert sich die ISB jährlich auf ein Schwerpunktthema und entwickelt zu diesem relevante Projekte, die von Dialogveranstaltungen über verschiedene Ausschreibungen bis hin zur Gründung von Co-Stiftungen reichen. Während 2018 das Thema „Digitalisierung & Bildungsforschung“ im Vordergrund stand, legte die Innovationsstiftung für Bildung im Jahr 2019 einen starken Fokus auf das Thema Wirtschafts- und Finanzbildung. 2020 stand im Zeichen der Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt „Schule lernt Lernen“. 2021 startet der neue Schwerpunkt MINT4future und im Jahr 2022 stand die Bildungsforschung sowie Skalierung im Zentrum.

Erläuterungen zu den Indikatoren:
Die Tertiärquote spiegelt die Entwicklung des heimischen Bildungsniveaus wider und wurde daher auch als Indikator zum Ziel 1 „Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus“ herangezogen. Als Tertiärabschluss werden Abschlüsse der ISCED-Kategorien 5 bis 8 nach ISCED 2011 gewertet. Neben akademischen Abschlüssen zählen hierzu die Reife- und Diplomprüfung an berufsbildenden höheren Schulen sowie auch Meister- und Werkmeisterabschlüsse.
Der OECD-Auswertung „Bildung auf einen Blick 2022“ zufolge, konnte Österreich in den letzten 10 Jahren die tertiären Bildungsabschlüsse (Tertiärquote der 25-34jährigen) sukzessive erhöhen (2011: 34,8% / 2021: 42,4%). Trotz dieser positiven Entwicklung ist weiterhin Aufholbedarf gegeben, da Österreich in diesem Ranking 3,5 Prozentpunkte hinter dem EU-Durschnitt zu liegen kommt (EU 2021: 45,9%).

Aufgrund der geänderten strategischen Ausrichtung der ISB hat sich der Schwerpunkt der Förderaktivitäten – weg von Unternehmens- bzw. Start-up Förderung – hin Richtung der Förderung von Schulen entwickelt. Aus diesem Grund konnten die 2017 definierten Meilensteine 1 und 2 (zum Ziel „Anhebung der Innovationskompetenz“) nicht erfüllt werden.


Verbesserungspotentiale

Verbesserungspotentiale zeigen sich vor allem im Bereich der Entbürokratisierung und hinsichtlich Forcierungen zur Stärkung des privaten Engagements im Bereich Bildungsinnovationen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen