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WIRKUNGSZIEL

Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs

2017
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Dem Verfassungsgerichtshof obliegt es, die Einhaltung der Verfassung zu kontrollieren. Durch seine Aufgabe als „Grundrechtsgerichtshof“ und seine Zuständigkeit zur Prüfung von Gesetzen und Verordnungen ist er in besonderer Weise dazu berufen, der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung Wirksamkeit zu verschaffen und ihren Bestand zu sichern. Dazu kommen die Grund- und Menschenrechte, die die Freiheit aller Menschen, die in einem Staat leben, sichern sollen. Kein Gesetz darf den Grundrechten widersprechen, alle Gesetze müssen auch vor Gerichten durchgesetzt werden können. Das garantiert in Österreich vor allem der Verfassungsgerichtshof.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist ebenso Teil eines europa- und weltweiten Verbundes von Gerichten mit dem Ziel der Sicherung des Rechtsstaats und der Menschenrechte. Zu diesem Verbund gehören einerseits andere Verfassungsgerichte und andererseits europäische Gerichtshöfe wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Als das weltweit erste Gericht mit der Zuständigkeit für eine Normenprüfung im Sinne einer konzentrierten Verfassungsgerichtsbarkeit nimmt der Verfassungsgerichtshof eine Pionierrolle bei der Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit ein.
In der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte und der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit ist die Zusammenarbeit institutionalisiert worden. Der Verfassungsgerichtshof ist in beiden Einrichtungen Gründungsmitglied und federführend tätig. Der Verfassungsgerichtshof pflegt außerdem intensive Kontakte zu anderen Verfassungsgerichten, vor allem zu den Verfassungsgerichten der Nachbarländer.

Die bi- und multilateralen Kontakte werden weiter intensiv gepflegt, um auch national und international das Bewusstsein der rechtsstaatlichen Bedeutung des Verfassungsgerichtshofes zu stärken. Die internationalen Kontakte blieben auch im Berichtsjahr konstant hoch. Dies lässt sich auf zwei Phänomene zurückführen: Aus der zunehmenden Verbreitung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf den Kontinenten – und zwar durch zumeist nach dem österreichischen Modell eingerichteten Verfassungsgerichten – resultiert ein erhöhter Informations- und Kommunikationsaustausch auf globaler Ebene. Gleichzeitig bedingt der fortschreitende Prozess der Europäisierung des Verfassungsrechts eine intensivere Kooperation und Vernetzung der europäischen und nationalen Gerichte.
2017 erfolgte noch einmal eine Überarbeitung der Website im Medienbereich. Dabei wurde insbesondere der Bereich der aktuellen Informationen ausgebaut.
Der Verfassungsgerichtshof veranstaltete am Nationalfeiertag 2017 zum bereits zweiten Mal einen Tag der offenen Tür. Mehr als 800 Personen nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand über das Höchstgericht und seine Tätigkeit zu informieren. Wie sich aus den Feedback-Karten ersehen lässt, war der persönliche Kontakt zum Präsidenten, zur Vizepräsidentin und zu den anwesenden Mitgliedern des Gerichtshofes für viele Besucherinnen und Besucher besonders wertvoll.
Die festgelegten Maßnahmen haben entscheidend zur Erreichung der angestrebten Wirkung beigetragen. Der Wirkungserfolg wird auch damit begründet, dass durch eine gezielte Informationspolitik das Interesse der Bevölkerung an der Verfassungsgerichtsbarkeit gesteigert werden konnte. 