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WIRKUNGSZIEL

Gleichmäßigere Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen/Männern wird durch das Abgabensystem unterstützt

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die österreichische Wirtschaft ist in einem allgemein positiven Umfeld 2018 kräftig gewachsen. Auch der Arbeitsmarkt in Österreich hat von der guten wirtschaftlichen Lage profitiert. Die gute Konjunktur entlastet den Arbeitsmarkt: die Registerarbeitslosenquote ging um 0,8 Prozentpunkte zurück auf 7,7 %. Die Zahl unselbstständiger Beschäftigungen stieg um 86.188 (+2,4 %) auf 3.741.484. Darunter wurden 1.741.328 unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse von Frauen (+35.735 bzw. +2,1 %) und 2.000.156 unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse von Männern (+50.453 bzw. +2,6 %) gezählt.

Die Kennzahl „Anteil der Frauen an der Teilzeitbeschäftigung“ wurde mit 81,3 % überwiegend erreicht. Folgende Maßnahmen sollen auch in der Zukunft zur Erreichung der gesteckten Kennzahlenziele beitragen:
Im Sinne einer vereinfachten steuerlichen Familienförderung wurde der Familienbonus Plus als Absetzbetrag eingeführt. Mit dieser Maßnahme wird eine deutliche finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern erreicht, woraus wiederum eine Stärkung der Kaufkraft erwartet werden kann. Familien mit Kindern bleibt mit Einführung dieser Maßnahme mehr Geld für Kinderbetreuung zur Verfügung, dadurch werden Erwerbsanreize für Frauen geschaffen; dies wird durch die Möglichkeit der gesplitteten Inanspruchnahme des Familienbonus Plus begünstigt.
Geringverdienende AlleinerzieherInnen und AlleinverdienerInnen kommen in den Genuss eines Kindermehrbetrages in Höhe von 250 EUR. Generell wird festgehalten, dass die finanzielle Entlastung von Geringverdienern zugleich stets in hohem Maße Frauen zu Gute kommt.