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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der lfr. u. nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Bedienstete.

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das BMF setzt sich auch im Wirkungsziel 3 zur Gleichstellung ambitionierte Ziele und strebt die Erreichung mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten an. Gerade in diesem Segment ist bei bestimmten Kennzahlen, wie beispielsweise bei der Kennzahl betreffend Krankenstände die Zielerreichung auch von externen und nicht immer beeinflussbaren Rahmenbedingungen betroffen. Hinzu kommt der Aspekt, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auch im Jahr 2022 noch gegeben waren.
Ungeachtet dessen konnten in einzelnen Bereichen die Entwicklungen in eine positive Richtung gelenkt werden, in anderen Bereichen konnten die angestrebten Zielwerte bedauerlicherweise jedoch nicht oder nicht zur Gänze erreicht werden. Das BMF wird sich mit einem „teilweisen Erreichen“ des Wirkungsziels nicht zufrieden geben und weiter an einer positiven Entwicklung arbeiten.
Positiv zu erwähnen und erfreulich sind der Anteil der Frauen in Führungspositionen bzw. in höherer Verwendung, die Teilnahmen an den Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) in der Zentralleitung und die Anzahl der durchgeführten Nachwuchs-/Karriere-/Führungskräfte-Programme im Finanzressort. Neben einer laufenden Kommunikation betreffend die Bedeutung von Frauen in Führungsfunktionen war es bei den gesteigerten Teilnahmen in der Zentralleitung vor allem die Weiterführung digitaler Formate.
Weitere Anstrengungen zur Zielerreichung sind bei den anderen Kennzahlen, wie beispielsweise betreffend die Väterkarenzen notwendig, wobei anzumerken ist, dass die Entwicklungen der Zahlen im Finanzressort die Trends in der Privatwirtschaft bzw. Gesellschaft allgemein widerspiegeln. Die Geburtenrate in Österreich ist – laut vorläufigen Ergebnissen von Statistik Austria – im Jahr 2022 insgesamt um 4,5 % gegenüber dem Jahr 2021 zurückgegangen. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Zahl der Inanspruchnahme der Väterkarenzen generell und damit auch im Finanzressort.
Ebenso zeigen aktuelle Statistiken, dass die Krankenstandstage generell wieder zunehmen und dies auch in der Finanzverwaltung nicht zur Gänze verhindert werden kann.
Im Jahr 2021 wurde im Zuge der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung im nachgeordneten Bereich eine neue Organisationsstruktur aufgebaut, die besonders im Bereich der BGF große Herausforderungen darstellte und auch noch im Jahr 2022 eine Neuorientierung der Tätigkeit der Gesundheitsmoderatorinnen und Gesundheitsmoderatoren erforderlich machte. Damit kam es neben der COVID-19-Pandemie auch dadurch im nachgeordneten Bereich zu einer besonders starken Rücknahme von BGF-Aktivitäten, die im Jahr 2022 erst langsam wieder korrigiert wurde. Die im Jahr 2021 festgelegten Ziele haben sich aufgrund dieser Umstände als zu ambitioniert dargestellt.