Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen kontrollieren seit mehr als zehn Jahren öffentliche und private Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt sind oder eingeschränkt werden können. Die Kommissionen besuchen psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Krisenzentren und Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche, Polizeianhaltezentren, Polizeiinspektionen und Justizanstalten. Darüber hinaus überprüft die Volksanwaltschaft auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und beobachtet die Polizei bei der Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren 2022 deutlich zurückgegangen und die Kommissionen konnten ihre Tätigkeit ohne Beschränkungen durchführen.
Insgesamt führten die Kommissionen im Jahr 2022 481 Kontrollen durch, davon 460 in Einrichtungen und 21 bei Polizeieinsätzen. Dabei standen die Prüfschwerpunkte, die gemeinsam mit den Kommissionen festgelegt werden, im Fokus. Aber auch andere, nicht vorab geplante Themen, die neben den Schwerpunkten auffielen, waren wichtig und wurden behandelt. Zu den bundesweiten Prüfschwerpunkten bei Besuchen zählten „Schmerzmanagement und Palliative-Care in Alten- und Pflegeheime“, „Deeskalation in psychiatrischen Krankenanstalten und Abteilungen“, „Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ und „(sexuelle) Selbstbestimmtheit von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen“ . Zum Prüfschwerpunkt „Jugendvollzug“ wurden erste Ergebnisse und Wahrnehmungen in einem gesonderten Bericht „Jugend in Haft“ zusammengestellt. Zum laufenden Prüfschwerpunkt „Gewalt unter Inhaftierten“ wurden erste präventive Empfehlungen erstellt. Außerdem standen in Polizeiinspektionen die Prüfschwerpunkte „Barrierefreiheit“ sowie die „ordnungsgemäße Dokumentation von Anhaltungen im Verwahrungsbuch“ im Fokus der Kontrollbesuche. Diese Prüfschwerpunkte konnten abgeschlossen werden.