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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.

2020
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die unselbständige wie selbständige Beschäftigung steigt in Österreich mittelfristig an, was sich auch in steigenden Beschäftigungsquoten in der Vergangenheit niederschlägt. Das Arbeitsangebot erhöhte sich zudem durch veränderte Pensionszugangsregelungen und Zuwanderung zusätzlich. Bei steigender Beschäftigung sank 2019 die registrierte Arbeitslosigkeit inklusive AMS Schulungsteilnahmen insgesamt um rund 4,6 %, die Arbeitslosenquoten reduzierten sich somit ebenso deutlich. Der Erfolg der Arbeitsmarktpolitik ist auch auf die klassischen Instrumente der aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik wie die Höherqualifizierung von Arbeitssuchenden oder die gezielte Arbeitsvermittlung und temporäre Lohnzuschüsse für die Einstellung von Arbeitslosen zurückzuführen. Von 2016 bis 2019 hat sich die Situation am österreichischen Arbeitsmarkt stetig verbessert: Die Arbeitslosenquoten sind gesunken, die Beschäftigung gestiegen. Durch die COVID-19 Pandemie wurde diese Entwicklung drastisch unterbrochen. Mit der Pandemie, den Lockdowns und damit verbundenen Ausübungsverboten stand auch der Arbeitsmarkt vor einer äußerst kritischen Situation, welche nur durch den massiven Einsatz von Kurzarbeit stabilisiert werden konnte. Am Höhepunkt dieser Krise, waren am 13.4.2020 588.234 Personen registriert Arbeitslos oder in AMS Schulungen. Ein absoluter Höchstwert in den Aufzeichnungen. Hinzu kamen über eine Million Beschäftigte in Kurzarbeit im April 2020. Die Wirkungsziele im Hinblick auf die Senkung der Arbeitslosigkeit und Erhöhung der Beschäftigungsquote konnten somit im Jahr 2020 nicht erreicht werden. Um der Verfestigung der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, wurde mit dem arbeitsmarktpolitischen Programm der Corona-Joboffensive des AMS insbesondere neue Schwerpunkte im Bereich der Qualifizierung von Arbeitssuchenden gesetzt.
Das Wirkungsziel trägt zum SDG Ziel 8.5. ‚Produktive Vollbeschäftigung für alle Frauen und Männer‘ bei.