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WIRKUNGSZIEL

Hochschul- und Forschungsraum

Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten, international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes.

2023
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Mit der Veröffentlichung der Nationalen Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020-2030 (HMIS2030) sowie der FTI-Strategie 2030 wurden wesentliche Weichen für die Schaffung bzw. Stärkung eines national abgestimmten und international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes gestellt.
Eine wichtige Rolle nimmt auch der österreichische Hochschulplan (HOP) 2030 als Dachstrategie, die alle vier Sektoren des österreichischen Hochschulraums – Universitäten, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen sowie Privathochschulen und Privatuniversitäten – und somit alle 77 Hochschulen adressiert, ein. Mit Fokus auf die Lehre ist dieser komplementär zur FTI-Strategie 2030 zu betrachten.
Zur Umsetzung der FTI-Strategie 2030 und der HMIS2030 wurden im Hochschulbereich gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit Österreichs gesetzt. Ein wesentlicher Aspekt und Voraussetzung für die Qualität der Lehre sind adäquate Betreuungsverhältnisse (31.2.4). Der aktuelle Hochschulplan des BMBWF sieht dazu eine Verbesserung von 1:39 auf 1:35 bis zum Jahr 2030 vor. Durch die Schaffung neuer Professuren und äquivalenter Stellen sowie den Ausbau von Stellen für das wissenschaftliche und künstlerische Lehrpersonal soll es gelingen, die Betreuungsqualität in der Lehre nachhaltig zu stärken. Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2022 bis 2024 wurden die Budgetmittel zunächst um 1,3 Milliarden angehoben, aufgrund der aktuellen Lohn- und Preissteigerungen wurden für das Jahr 2023 während der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode 400 Mio. € zusätzlich bereitgestellt.
Damit soll der in der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 begonnene Personalaufbau abgesichert und fortgesetzt werden und – unter anderem – auch das Programm zur Stärkung der universitären Medizin-Forschung und Ausbildung „Uni-Med-Impuls 2030“ sowie die weitere Abarbeitung der regionalen Bauleitpläne finanziert werden.
Durch die Unterstützung von studienrelevanten Auslandsaufenthalten wird sichergestellt, dass in Österreichs junger Generation die Fähigkeit zu global vernetztem und innovativem Denken sowie die Zusammenarbeit mit anderen Ländern in Europa und darüber hinaus eine verstärkte Förderung erfährt. Dadurch wird auch die Anschlussfähigkeit der österreichischen Hochschulen im Europäischen Hochschulraum bzw. deren globale Wettbewerbsfähigkeit sichergestellt. International kooperierende Hochschulen, international vernetzte Hochschulangehörige – Lehrende, allgemeines Hochschulpersonal und Studierende – sind eine Grundvoraussetzung für einen attraktiven Wissenschafts- und Forschungsstandort, um in der weltweiten Konkurrenz erfolgreich bestehen zu können. Im Bereich der Hochschulbildung messen die Kennzahlen „Internationale Studienprogramme“ (31.2.1), „Mobilitätsanteil bei Absolvent/inn/en“ (31.2.2) sowie die Kennzahl (31.2.3) „Internationale Doktoratsstudierende“ Teilaspekte der Internationalisierung von Studium und Lehre. Durch Internationale Doktoratsstudierende will man die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Österreich weiter heben und zur internationalen Profilbildung der Universitäten beitragen. Dem OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2022“ zufolge, geht Österreich erfreulicherweise als beliebte „Bildungsdestination“ hervor: In diesem Ranking belegt Österreich den neunten Platz mit einem Anteil von 35,5 % der internationalen Bildungsteilnehmer/innen bei den Promotions- oder gleichwertigen Bildungsgängen, weit über dem OECD-Durchschnitt (24,33 %).
Im Rahmen des „Forschungsinfrastruktur-Aktionsplans 2030“ und im Zuge des ESFRI-Roadmap-Updates des European Strategy Forum on Research Infrastructures (ESFRI) werden sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und internationaler Ebene wesentliche Schritte einer modernen Forschungs- und Hochschulpolitik gesetzt. 2023 konnte die Anzahl an Forschungsinfrastrukturen (31.2.5) überplanmäßig gesteigert werden, dies begründet sich darin, dass sich im Rahmen des im Jahr 2023 veröffentlichten „Forschungsinfrastruktur-Aktionsplans 2030“ Forschungseinrichtungen und Unternehmen freiwillig für die Forschungsinfrastrukturdatenbank registrierten und damit neue Zugänge zu Forschungsinfrastrukturen in Österreich geschaffen wurden. Hervorzuheben ist auch, dass die öffentliche Forschungsinfrastrukturdatenbank im Rahmen des Europäischen Verwaltungspreises (EPSA) 2023-24 für ihre Innovationsleistung (Innovation in Public Administration) als Good Practice auf europäischer Ebene ausgezeichnet wurde.
Das Wirkungsziel 2 lässt sich somit dem SDG-Unterziel 4.3 (Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten) zuordnen und trägt zudem auch zum Unterziel 9.5 (Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen) bei.