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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der staatlichen Souveränität

Sicherstellung einer angemessenen Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung auf sich ändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter Gewährleistung der staatlichen Souveränität.

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

2014 wurde eine neue Teilstrategie Verteidigungspolitik, mit der einerseits die Grundlagen für die Weiterentwicklung eines zukunftsrobusten Bundesheeres geschaffen und andererseits aber auch wesentliche Argumente für die erforderliche Ausstattung eines zukunftsfähigen ÖBH vorgelegt wurden, erstellt.

Das Wirkungsziel konnte trotz der Budgetkürzung um 45,4 Millionen Euro erreicht werden.
Nach der Einnahme der „Sanitätsorganisation 2013“ im Jahr 2014 werden nun weitere, durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport angeordnete Strukturänderungen für das „ÖBH 2018“ ausgearbeitet. Diese werden unweigerlich zu weiteren Veränderungen im Bereich des Verhältnisses zwischen Truppe und Grundorganisation als auch im Bereich der prioritären Waffengattungen führen.