Am 23.12.2020 wurden im Ministerrat die Strategie der Bunderegierung für Forschung, Technologie und Innovation 2030 (FTI-Strategie 2030) sowie der erste, auf dem Forschungsfinanzierungsgesetz beruhende „Pakt für Forschung, Technologie und Innovation 2021–2023“ (FTI Pakt 2021–2023) beschlossen. Die festgelegten Handlungsfelder der FTI-Strategie 2030 sind darauf ausgerichtet, nachhaltiges Wachstum und stärkere Resilienz des gesamten Wirtschaftssystems sicherzustellen und beruht auf einem klaren Bekenntnis zu Effizienz und Outputsteigerung sowie zur umfassenden Nutzung der Möglichkeiten eines gemeinsamen Europas, so beispielsweise durch das weltweit größte zusammenhängende Forschungsprogramm „Horizon Europe“ und einer aktiven Beteiligung Österreichs am Europäischen Forschungsraum (ERA). Die Pakte gewährleisten dabei eine nachhaltige Finanzierungs- und Planungssicherheit im drei Jahres Abstand und beinhalten konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele und festgelegten Handlungsfelder.
Die COVID-19 Pandemie zeigte sehr eindringlich, wie wichtig eine vielfältige Forschungslandschaft für die Resilienz eines Landes in Krisenzeiten ist. Die außeruniversitäre, anwendungsoffene Grundlagenforschung (ÖAW, IST Austria etc.) zeigt gerade durch die hohen Bewilligungsquoten beim Europäischen Forschungsrat (ERC-Grants – Kennzahl 31.4.1), dass sich ihre Forschung auf internationalem Spitzenniveau etabliert hat. Das lässt sich mit der zunehmenden Erfahrung begründen, die die Forschungs-Community seit Einführung der ERC Grants sammeln konnte: An vielen Institutionen haben Antragssteller/innen mittlerweile Vorbilder, die erfolgreich Grants eingeworben haben, die Orientierung geben und von deren Erfahrung sie lernen können. Insgesamt gehört Österreich – gemessen am relativen Anteil Österreichs am EU-Budget (31.4.2 EU-Rückfluss-Indikator) – zu den Nettoprofiteuren der EU-Forschungsförderung (EU-Forschungsrahmenprogrammen). Das gesetzte Ziel der Sicherstellung der heimischen Spitzenforschung wurde somit übererfüllt, wozu die Maßnahmen des BMBWF beigetragen haben: Sowohl in der neuen Universitätsfinanzierung spielt die Grundlagenforschung eine Rolle, als auch die Unterstützung des Ministeriums bei der Nutzung von europäischen Förderschienen durch Forschungseinrichtungen. Ebenso wirkt die kompetitive Forschungsförderung der Grundlagenforschung durch den FWF als Hebel für europäische Gelder in Österreich. Der FWF ist Österreichs zentrale Einrichtung als Förderer der Grundlagenforschung. Er finanziert Projekte tausender Forscher/innen (31.4.4), die nach höchsten internationalen Standards ausgewählt und evaluiert werden. Als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie setzte der FWF 2020 eine Akutschiene zur Förderung der Coronaforschung auf. Insgesamt reichten 274 Forschende Projekte und Studien ein. Auf Initiative des BMBWF investiert Österreich mit Mitteln des Aufbau- und Resilienzplans NEXTGenerationEU 107 Millionen Euro in die Quantenforschung und -technologien. Die Forschungsförderungsgesellschaft FFG und der Wissenschaftsfonds FWF arbeiten dabei in der Fördervergabe eng zusammen. Internationale Qualitätsmaßstäbe bestimmen auch die Publikationen des FWF (peer-reviewed), die aus FWF-Projekten resultieren (31.4.3).
Das Wirkungsziel 4 trägt somit zur nachhaltigen Entwicklung der SDG-Ziele der UN-Agenda 2030 bei, insbesondere zu den Unterzielen 4.3 „Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten“ als auch 9.5 „Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen“.