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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung

Stärkung der Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung

2021
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Ausmaß der Realisierung der konsument/innenenrechtspolitischen Forderungen ist erstmals auf eine Quote unter 50 %, nämlich 47 % gefallen. Ausschlaggebend war vor allem das fehlende Eintreffen der Meilensteine im Hinblick auf rechtzeitige Verhandlungen oder dem rechtzeitigen In-Kraft-treten von Bestimmungen. Darüber hinaus konnten auch nicht alle inhaltlichen Forderungen verwirklicht werden, was unter anderem wohl auch mit der angespannten wirtschaftlichen Lage auf Grund der Covid-19-Pandemie begründbar ist. Die Bereitschaft der Unternehmensvertretungen Konsument:innen in ihren Forderungen entgegenzukommen und ein einheitliches, leicht verständliches Konsumentenrecht zu schaffen, ist insbesondere im Gewährleistungsbereich nicht geglückt. Erfreulich war hingegen wieder die Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI): mit 96,4 % wurde der beste Wert seit der wirkungsorientierten Haushaltsführung erreicht, wobei gerade im Bereich der Verbandsklagen viele Verfahren zu einer Klärung von Rechtsfragen zu Gunsten der Verbraucher:innen geführt haben. Auch strittige Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Covid-19-Maßnahmen, z. B. dass Kreditinstitute während der Dauer der gesetzlichen Stundung keine Sollzinsen verrechnen dürfen, wurden entschieden.