Das Wirkungsziel „Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen“ orientiert sich am Sustainable Development Goal 4.5, welches den Abbau von geschlechtsspezifischen Disparitäten in der Bildung und den gleichberechtigten Zugang zu Bildung generell in den Mittelpunkt rückt sowie am 5.5, welches auf die Sicherstellung der vollen und wirksamen Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben abzielt. Das Ziel konnte 2021 teilweise erreicht werden.
Die Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungssystem stellt eine kontinuierliche Anstrengung des Ressorts dar. Im Schuljahr 2020/21 blieb der Anteil der Schülerinnen und Schüler in „geschlechtsuntypischen Schulformen“ relativ gleichbleibend (10,6 %). Der Anteil der Mädchen in typisch männlichen Schulformen ist um 4 % gesunken, der Anteil an Buben in typisch weiblichen Schulformen nahm jedoch um 3 % zu. Der Frauenanteil bei Leitungen von Bundesschulen konnte auch 2021 weiter um 0,7 % auf 43,6 % gehoben werden.
Im Bereich der Chancengerechtigkeit konnten die Erwartungswerte hinsichtlich der Quote der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die einen Sekundarstufe II-Abschluss erreichen, im Vergleich zu den Jahren davor mit 64,5 % nicht erreicht werden. Hinsichtlich des leichten Rückganges im Vorjahresverglich ist darauf hinzuweisen, dass der Anteil nur auf die Gruppe der Migrantinnen und Migranten der 1. Generation zutrifft (-1,6 %-Punkte). Der Anteil in der Gruppe der Migrantinnen und Migranten der 2. Generation steigt jedoch an (+0,8 %-Punkte). Im Vergleich zum Vorjahr wurde in der Gruppe der Migrantinnen und Migranten der 1. Generation ein Rückgang unter den Männern und Frauen beobachtet (m 1. Generation: -2,0 %-Punkte; w 1. Generation: -1,2 %-Punkte). Der Anteil unter den Männern und Frauen der 2. Generation nahm bei den Männern um 0,5 %-Punkte zu und bei den Frauen um 1,1 %-Punkte. Der Wert der Reduktion des Anteils der Kinder, die einen spezifischen Sprachförderbedarf am Ende des Besuchs von elementarpädagogischen Einrichtungen aufweisen, konnte Innerhalb des Kindergartenjahres 2020/21 um 19,8 % gesenkt werden. Der Zielwert von 33 % konnte jedoch nicht erreicht werden. Es darf darauf hingewiesen werden, dass es immer wieder zu größeren Schwankungen kommen kann, da die Werte durch unterschiedlich Faktoren, wie z. B. durch die Gesamtzahl der Kinder in den elementaren Bildungseinrichtungen in den abgefragten Alterskohorten je Kindergarten beeinflusst werden.
Um die Bildungsgerechtigkeit in Österreich auszubauen und potenziell zu erwartende durch die COVID-19 Pandemie verursachte Lernrückstände auszugleichen, wurde unter anderem eine Globalbudgetmaßnahme zur Stärkung der Grundkompetenzen und Kulturtechniken gesetzt, die die Intensivierung der Förderung der Schülerinnen und Schüler an Schulen mit sozial herausfordernden Ausgangssituationen in den Fokus stellt. Die Umsetzung des Pilotprogramms 100 Schulen mit besonderen Herausforderungen unterstreicht dieses Vorhaben. Es wurden 100 Schulen, Volks- und Mittelschulen (Pflichtschulbereich), mit besonderen Herausforderungen anhand von bestimmten Kriterien und mittels Indexberechnung ausgewählt. Zu Beginn des Projektes wurden Stärken, Herausforderungen, Unterstützungsbedarfe und Entwicklungsziele identifiziert. Die ausgewählten 100 Schulen haben planmäßig mit der Projektarbeit begonnen. Konkret sollen in dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt empirisch abgesicherte Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Schulen mit besonderen Herausforderungen gewonnen werden. Diese Erkenntnisse sollen neue und effektivere, bedarfs- und lösungsorientierte Ansätze aufzeigen. Die durch die COVID-19 Pandemie eventuell verursachten Lernrückstände und ein damit möglicherweise einhergehender Abfall des Leistungs- und Bildungsniveaus werden in aktuellen Maßnahmen des BMBWF weiterhin berücksichtigt. So wird das Förderstundenpaket für die Schulen bis Ende des Sommersemesters 2022 verlängert. Insbesondere Standorte mit einem erhöhten Förderbedarf der Schüler/innen und Brennpunktschulen werden unterstützt. Dafür werden rund 109 Mio. Euro aufgewendet. Die Sommerschule ist weiterhin Bestandteil des Schulsystems, um Lernrückstände auszugleichen und Unterstützung für lernschwache Kinder in den letzten beiden Ferienwochen zu bieten. Außerdem wird auch stetig an der Weiterentwicklung der Angebote im Bereich der Erwachsenenbildung gearbeitet, um auch das Nachholen von Bildungsabschlüssen zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu leisten.