Das Jahr 2024 war im Vergleich zu den Jahren 2022 und 2023 von einem stärker ansteigenden Stand an Menschen in Haft geprägt. Waren im Jahr 2021 noch durchschnittlich 8.490 Menschen in Haft, so waren es 2022 bereits 8.707, im Jahr 2023 durchschnittlich 9.158 und im Jahr 2024 9.510.
Die Anzahl an Beschäftigungsplätzen in den Justizanstalten ist allein schon aus baulichen Gründen nach oben hin begrenzt und die Schaffung neuer Betriebe bedarf deshalb immer größerer Planungs- und Umbauarbeiten, welche zeitliche und budgetäre Ressourcen fordern.
Die „Insourcing-Strategie“ konnte nach dem initialen Start im Jahr 2021 weiterhin erfolgreich fortgesetzt werden. Durch rasches und proaktives Belags-, Betreuungs- und Ressourcenmanagement konnte eine nahezu Vollauslastung der für den Maßnahmenvollzug eingerichteten Forensisch-therapeutischen Zentren erreicht werden, sodass ohne Abstriche in den Bereichen der Behandlung und Betreuung Kostenersparnisse realisiert wurden.
Die Bildungsoffensive für Menschen in Haft wurde konsequent fortgesetzt, wobei für alle Bevölkerungsgruppen im Straf- und Maßnahmenvollzug verschiedenste – auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene – Bildungsprogramme etabliert wurden, welche die Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erhöhen, um die (Re-)Sozialisierung und (Re-)Integration zu erleichtern und die Wahrscheinlichkeit einer Wiederkehr zu verringern.
Die Forcierung moderner Vollzugsformen, wie dem elektronisch überwachten Hausarrest (eüH), wurde durch die proaktiven Prüfinitiativen der Vollzugsbehörden 1. Instanz die eüH-Variante „Backdoor“ unterstützt, wobei diese Maßnahme für das Jahr 2024 konsequent fortgesetzt und erweitert wurde.
Trotz des schwierigen Umstands hinsichtlich des starken Anstiegs des Stands von Menschen in Haft, konnten auch im Jahr 2024 drei der fünf vorgegebenen Zielwerte erreicht werden. Erreicht wurden die Ziele im Bereich der Bildungsmaßnahmen für Menschen in Haft, im Rahmen der Umsetzung der Insourcing-Strategie der Anteil der untergebrachten und/oder vorläufig untergebrachten Menschen in vollzugseigenen Forensisch-therapeutischen Zentren und in der Stabilisierung einer niedrigen Wiederkehrerquote (<20 %).
Der Ausbau von Beschäftigungsmaßnahmen und die Schaffung neuer Betriebe für Menschen in Haft – getragen von den Projekten der Betriebsrestrukturierung und der Dienstplanoptimierung – wird auch im Jahr 2025 die wesentlichste strategische Maßnahme des Straf- und Maßnahmenvollzugs sein, um die nachweisbar positiven kausalen Wirkzusammenhänge im Hinblick auf (Re-)Integration und (Re-)Sozialisierung zwischen der Beschäftigung von Menschen in Haft und den anderen Dimensionen des Straf- und Maßnahmenvollzuges (Sicherheit, Finanzen, Betreuung etc.) weiter zu forcieren.
Zusammengefasst ist die Beschäftigung neben der Betreuung die wesentlichste Komponente des Wirkungsziels 4, nämlich das Handeln im Sinne einer Rückfallsprävention, (Re-)Integration und damit der Vermeidung von Wiederkehr in Haft.
Die Maßnahmen im Kontext zum Sustainable Development Goal Nr. 4 ("Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern") waren auf allen Ebenen erfolgreich. So konnte im Rahmen von Arbeits- und Bildungsmaßnahmen allen Ethnien, Nationalitäten und Geschlechter im Straf- und Maßnahmenvollzug ein gleicher Zugang gewährleistet werden. Im Jahr 2024 waren ständig durchschnittlich 2.737 Nicht-Österreicher:innen und 2.673 Österreicher:innen in den österreichischen Vollzugseinrichtungen beschäftigt. Von den angebotenen Bildungsmaßnahmen wurden insgesamt 5.425 für Nicht-Österreicher:innen und 3.654 für Österreicher:innen durchgeführt.
Auch der im Kontext zum Sustainable Development Goal Nr. 16 ("Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen") implementierte Managementprozess zur nachhaltigen und qualitätsvollen Gewährleistungen hoher Rechtssicherheit im Rahmen vollzuglicher Entscheidungen war ein hervorzuhebendes, wesentliches Projekt des Jahres 2024. Dabei ist es gelungen, dass bei den im Jahr 2024 bei den Vollzugsbehörden eingelangten 2.728 Beschwerdepunkten zum Thema Straf- und Maßnahmenvollzug, mehr als 92 % aller getroffenen Entscheidungen rechtssicher waren. Diese Quote zeigt auf beeindruckende Weise die hohe Qualität der Verwaltung in einem hochsensiblen Handlungsfeld.
Das Recruiting von weiblichen Justizwachbediensteten gestaltet sich zwar erfolgreich, aber im Kontext zum generellen Fachkräftemangel nach wie vor schwierig. Die Entwicklung des Anteils weiblicher Exekutivbediensteter im Straf- und Maßnahmenvollzug stellt sich für die Jahre 2018 bis 2024 wie folgt dar: 2018: 15,01 %, 2019: 16,23 %, 2020: 17,55 %, 2021: 18,41 %, 2022: 19,12 %, 2023: 20,19 % und 2024: 20,92 %.
Das Wirkungsziel 4 der Untergliederung 13 wird in einer Gesamtschau für das Jahr 2024 als „überwiegend erreicht“ bewertet.