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WIRKUNGSZIEL

Zugang zum Recht

2018
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Anstrengungen zu einer bürgernahen und effizienten Justiz verlaufen trotz angespannter Ressourcenlage weiterhin positiv.
Die zum Erreichen des Wirkungsziels beitragende Reduktion der Zahl von besonders kleinen Bezirksgerichten konnte erfolgreich weiter umgesetzt und die Anzahl der Bezirksgerichte mit weniger als vier systemisierten Richter/innen-Planstellen reduziert werden.

Die zur Erreichung des Wirkungszieles beitragende Reduktion der Zahl von besonders kleinen Bezirksgerichten wurde weiterverfolgt. Mit 1. Dezember 2018 wurde das BG Jennersdorf vom BG Güssing aufgenommen, womit die Gesamtanzahl der Bezirksgerichte um ein Gericht reduziert wurde.
Der Zugang zum Recht konnte durch das gesteigerte Angebot von fremdsprachigen Formularen verbessert werden.
Die Einführung der Teamassistenzen erfolgt in einem von Evaluierungen begleiteten Prozess; nach den Fortschritten im Jahr 2017 ist bei der Zahl der Teams bei Gerichten und Staatsanwaltschaften der Zielzustand erreicht.