WIRKUNGSZIEL
Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens
Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens (durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse).
Wirkungsziel überwiegend erreicht
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Verurteilungsquote Österreichs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Zivil-und Strafsachen
Differenz zwischen den Eingewiesenen und den Entlassenen in- bzw. aus eine/r Betreuungsmaßnahme gemäß §21 Abs. 2 StGB
Tage, um die die tatsächliche Anhaltezeit in einer Maßnahme nach § 21 Abs. 2 StGB d. Dauer der im Urteil ausgesprochenen Strafe übersteigt
Anzahl der in Justizkooperationsprojekte eingebrachten Expertentage.
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.
Vorhaben
Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:
Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.