Gesundheit ist ein anerkanntes Menschenrecht und verfassungsrechtlich verankert. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten, zu fördern und wiederherzustellen sind die Verhütung und Bekämpfung, ebenso, wie die Überwachung von Infektionskrankheiten unabdingbar. Zeitgerechte und wirkungsvolle Eingriffe in den Verlauf eines epidemiologischen Geschehens sind notwendig, um den Infektionsschutz und Infektionsverhütung ermöglichen zu können.
Die ständig steigende Zahl von Lebensstil-assoziierten Krankheiten (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, Herzinfarkt, Diabetes, chronische Lungenerkrankungen), Krebs und die demographische Entwicklung erfordern eine Anpassung von Rahmenbedingungen, insbesondere in der Beobachtung zur Entwicklung von nicht übertragbaren Erkrankungen. Durch die Förderung der Prävention, in enger Abstimmung mit den Empfehlungen der WHO und EU, bemüht sich das BMGF, Menschen eine Modifikation ihres Lebensstils leichter zu ermöglichen. Es wurden z. B. Initiativen wie der nationale Aktionsplan Ernährung und der nationale Aktionsplan Bewegung gesetzt. Ebenso leisten die Gesundheitsziele einen Beitrag, um Krankheiten vorzubeugen. Auch bei bereits eingetretenen chronischen Krankheiten müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Behandlungsqualität und zur Schaffung der erforderlichen Versorgungsstrukturen gesetzt werden, um Patientinnen und Patienten eine Behandlung, die dem Stand des Wissens entspricht, zu gewährleisten. Sukzessiver Aufbau von themenspezifischen epidemiologischen Gesundheitsberichten unter besonderer Berücksichtigung von Genderaspekten bildet eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung einer adäquaten Versorgung in Bezug auf die häufigsten chronischen Krankheiten (Herz- und Kreislauferkrankungen).
Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Krankheiten, die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden, z. B. Poliomyelitis, Hepatitis B, Masern oder Keuchhusten können bei einer anhaltend hohen Durchimpfungsrate eliminiert werden. Entsprechend der UN-Konvention vom 20. November 1989 haben Kinder das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Den Eltern obliegt es, die Schutzimpfungen bei ihren Kindern vornehmen zu lassen. Die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich erfordert vor allem Anstrengungen zur Reduktion des Erkrankungsrisikos an Keuchhusten und Masern. Durch die zuletzt in das kostenfreie Impfprogramm übernommene 9-fach-Impfung gegen Humane Papillomaviren ist nun ein erweiterter Schutz gegen die durch diese Erreger hervorgerufenen (Krebs-)Erkrankungen zu erwarten.
Der angestrebte Erfolg wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung der Kennzahlen (2 Kennzahlen überplanmäßig, 1 Kennzahl zur Gänze, 1 Kennzahl nicht erreicht sowie bei einer Kennzahl fehlende Daten) in Verbindung mit den Maßnahmen überwiegend erreicht. Im Einzelnen ist Folgendes zu bemerken:
Bezüglich der Kennzahlen zum Verbrauch von Obst und Gemüse beziehungsweise zur Senkung des Zuckerverbrauchs bezieht sich der Ist-Zustand 2016 auf den Zeitraum 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 (für Obst und Gemüse) sowie auf den Zeitraum 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 (Zucker). Der Obstverbrauch ist weiter gestiegen und der Zuckerverbrauch gesunken. Obwohl der Gemüsekonsum 2016 leicht gesunken ist, zeigen die Maßnahmen Wirkung.
Um die Ernährungssituation der Bevölkerung zu verbessern werden vielfältige Maßnahmen wie etwa die Erstellung und kostenlose Bereitstellung von Broschüren oder die Optimierung von Verpflegungsangeboten, auf Verhaltens- und Verhältnisebene durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein langfristiges Ziel.