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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher:innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher:innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

2023
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2023 konnte für den Verein für Konsumenteninformation, der eine wesentliche Säule des Verbraucherschutzes in Österreich darstellt, eine solide Finanzierungsbasis sichergestellt werden: für drei Jahre – bis einschließlich 2025 – steht nun eine ausreichende Förderung sowohl für den Basisbetrieb als auch das Europäische Verbraucherzentrum zur Verfügung. Nachdem das sogenannte „Büro des Verbraucherrates“, das die Interessen der Verbraucher:innen in der Normung seit den 90er Jahren wahrgenommen hat, in Folge von Pensionierungen aufgelöst wurde, wurde an seiner Stelle die Bundesanstalt „Fachstelle Normungsbeteiligung“ gesetzlich eingerichtet. Damit wird eine angemessene Vertretung von Verbraucherinteressen und Barrierefreiheit in der nationalen und internationalen Normung möglich sein. Die zunehmende Bedeutung des Online-Handels erfordert im Bereich Produktsicherheit neuen Techniken in der Marktüberwachung. Nach einer Evaluierungsphase werden mittlerweile Daten von zwei Webcrawlern im Echtbetrieb herangezogen. Hohe Inflation und damit verbunden hohe Energiepreise waren ein beherrschendes Thema in der öffentlichen Diskussion. Immerhin war es möglich das Energieverbraucherrecht weiterzuentwickeln und positive Akzente zu setzen, auch wenn die große Novelle des Elektrizitäts­wirtschaftsgesetz (ElWG) noch aussteht. Eine wesentliche Grundlage für die „Green Transition“ ist die Empowerment Richtlinie, über die 2023 eine politische Einigung erzielt werden konnte. Durch sie sollen an Verbraucher:innen gerichtete umweltbezogene Werbeaussagen und Informationen zukünftig transparenter und aussagekräftiger werden. Der Verein für Konsumenteninformation führt mit Unterstützung des BMSGPK Musterprozesse und Verbandsklagen. Wie in den vergangenen Jahren wurde dabei wieder eine hohe Erfolgsquote erzielt und die Rechtsdurchsetzung gestärkt.