Das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts verzeichnete infolge der COVID-19-Pandemie ein ähnlich hohes Niveau an Anfragen wie im Rekordjahr 2020 (rund 40.000 Anfragen im Jahr 2021 gegenüber rund 44.000 Anfragen im Jahr 2020). Dank des motivierten Teams, insbesondere durch eine Vielzahl geleisteter Überstunden, und der effizient gestalteten Arbeitsprozesse konnte eine kurze Beantwortungsdauer bei Anfragen von BürgerInnen erreicht werden.
Was die Anbindung des Landeslehrpersonals an das IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes anbelangt, so führten Engpässe im IT-Personal auf Landesebene zu Projektverzögerungen. Daher wurde die Wirkungszielkennzahl 10.1.2 knapp verfehlt.
Im Bereich des Österreichischen Staatsarchivs (ÖStA) hat die COVID-19-Pandemie gezeigt, dass Digitalisierung eine wichtige Säule der internationalen Wissenschafts- und Forschungswelt geworden ist und sich die Nachfrage nach digitalen Leistungen und Services vervielfacht. Das ÖStA ist bestrebt, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und hat als ersten Schritt ein Onlinetool zur Termin- und Platzreservierung implementiert. Aufgrund der organisatorischen Maßnahmen während der Pandemie – Teamlösung sowie COVID-19-bedingter Schließzeiten der Lesesäle – konnten die Istdaten 2021 für die Wirkungszielkennzahl 10.1.3 des ÖStA nicht erhoben werden. Das ÖStA führte im Jahr 2021 erstmals eine Zufriedenheitsmessung unter NutzerInnen des elektronischen Archivinformationssystems (AIS) durch. In dieser Webanwendung sind unter anderem digitalisierte Archivdokumente samt Zusatzinformationen für die interessierte Öffentlichkeit abrufbar. Mit der Auffindbarkeit der Informationen im AIS sind 80,5 % der Befragten zufrieden bzw. sehr zufrieden. Mit den über das AIS auffindbaren Inhalten sind 77,9 % zufrieden bzw. sehr zufrieden. Das Befragungsergebnis zum vorhandenen Angebot an Digitalisaten im AIS nimmt das ÖStA als Handlungsauftrag ernst: 42,9 % sind zufrieden bzw. sehr zufrieden. Nach Maßgabe budgetärer Mittel und personeller Ressourcen möchte daher das ÖStA den Digitalisierungsschwerpunkt mittelfristig ausbauen. Laufend werden besonders nachgefragte und besonders fragile Bestände digitalisiert, um diese für die interessierte Öffentlichkeit online verfügbar zu machen und für die Nachwelt zu erhalten. Im Jahr 2021 pflegte das ÖStA 430.366 neue Datensätze in das AIS ein.
Im Bereich der Statistik Austria wird das Austrian Micro Data Center (AMDC) voraussichtlich Mitte des Jahres 2022 seinen Betrieb aufnehmen. Anders als ursprünglich geplant trat die gesetzliche Grundlage zur Einrichtung von AMDC (=Novelle des Bundesstatistikgesetzes) nicht am 1. Jänner 2021, sondern genau ein Jahr später in Kraft. Aus diesem Grund konnte die für 2021 angestrebte Anzahl an ForscherInnen betreffend Mikrodaten (=Wirkungszielkennzahl 10.1.4) nicht erreicht werden. Derzeit laufen Implementierungsarbeiten für das AMDC und Kontakte mit SchlüsselnutzerInnen. Das zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme von AMDC sehr umfassende Angebot lässt vermuten, dass ab dem 2. Halbjahr 2022 das Interesse an Mikrodaten zu Forschungszwecken massiv steigen wird. Weitere Arbeitsschwerpunkte der Statistik Austria im Jahr 2021 waren die vermehrte Nutzung von durch die Digitalisierung neu entstandener Datenquellen und die Neu- und Weiterentwicklung visualisierter Datenpräsentationen.
Der Erfolg der zum Wirkungsziel 1 beitragenden Maßnahmen 1 bis 3 des Globalbudgets 10.01 (einmal „zur Gänze erreicht“, einmal „überplanmäßig erreicht“ und einmal „überwiegend erreicht“) sowie die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (einmal „überplanmäßig erreicht“, zweimal „nicht erreicht“ und einmal „nicht verfügbar“) führen zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „überwiegend erreicht“.
Abgesehen von den Evaluierungsergebnissen entlang der Wirkangaben des Wirkungsziels 1 trug auch im Jahr 2021 die vom Bundeskanzleramt koordinierte COVID-19-Informationskampagne der Bundesregierung zur positiven Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels 1 bei. Die Kampagne startete im März 2020. Ihr erklärtes Ziel war und ist eine möglichst breitenwirksame sowie reichweitenstarke Kommunikation der von den BürgerInnen zu beachtenden Verhaltensregeln und -empfehlungen der Bundesregierung, um die Anzahl der Ansteckungsfälle gering zu halten und um die Leistungsfähigkeit des österreichischen Gesundheitssystems nicht zu gefährden. Im Fokus der Kampagne des Jahres 2021 stand die COVID-19-Impfaktion mit den Slogans „Österreich impft“, „3. Stich“, „Kinderimpfung“ und die „3G-Regeln“. Die inhaltlichen Botschaften wurden und werden laufend an die vorherrschenden Bedrohungspotenziale angeglichen. Die Zielgruppe erstreckte sich 2021 auf die gesamte Bevölkerung Österreichs, in der zweiten Jahreshälfte aber auch besonders auf:
• Ungeimpft versus Geimpft/ „Die Schutzimpfung wirkt“ / allgemeine Aktivierung „Bitte geh impfen“ /notwendige Maßnahmen-Kommunikation;
• Schwerpunkt JUGEND: Kooperation mit Influencerinnen und Influencern / eigene Kampagne Nachtgastronomie;
• Schwerpunkt FRAUEN: Schwangerschaft/Fortpflanzung;
• Schwerpunkt MIGRANTINNEN UND MIGRANTEN: Konzeption und Umsetzung einer auf diese Zielgruppe angepasste Kampagne im Digital-/Social Media Bereich;
• Schwerpunkt auf Personen, die der wissenschaftlich fundierten, positiven Wirkung der Impfungen skeptisch gegenüberstanden.
Laut Angaben des Gesundheitsministeriums verfügen 68,07 % der Gesamtbevölkerung bzw. 71,50 % der impfbaren Bevölkerung über ein aktives Impfzertifikat (Stand Anfang Mai 2022). Das Bundeskanzleramt geht davon aus, dass die Durchimpfungsrate in Österreich ohne die COVID-19-Infokampagne der Bundesregierung wesentlich geringer ausgefallen wäre. Um die laufend neuen Maßnahmen und Verhaltensregeln rasch zu kommunizieren, wurde 2021 der Schwerpunkt auf breitenwirksame Medien wie Print, TV und Radio gelegt. Das Monitoring der Agentur Mediacom ergab betreffend die Nettoreichweiten im Jahr 2021 folgende Durchschnittswerte: Print 90,6 %, TV 72,3 % (exkl. ORF) und Radio 57,8 % (exkl. ORF). Die im Jahr 2021 bezahlten Aufwendungen für die Informationskampagne beliefen sich auf EUR 30.474.407,43 inklusive Umsatzsteuer.
Was die vom Bundeskanzleramt betreute Anwendung „Bundesrecht konsolidiert“ des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) anbelangt, so übertrafen die Zugriffszahlen die Erwartungen und erreichten ein neues Höchstniveau: 3.674.725.341 Dokumentenzugriffe. Daraus kann geschlossen werden, dass die Anwendung vor allem aufgrund der vom Bundeskanzleramt rasch aktualisierten Bundesrechtstexte (in durchschnittlich rund vier Tagen) für die BürgerInnen von hohem Nutzen ist.