WIRKUNGSZIEL
Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber
Wirkungsziel zur Gänze erreicht
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Themen im risikoorientierten Jahresrevisionsplan betreffend Optimierungsmöglichkeiten im Organisations- und Prozessmanagement
Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A2/5-8)
Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A3/5-8)
Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle des Bundeskanzleramts (gesamt)
Ausbildungstage pro Mitarbeiterin der Zentralstelle des Bundeskanzleramts
Ausbildungstage pro Mitarbeiter der Zentralstelle des Bundeskanzleramts
Teilzeitbeschäftigungsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts
Teilzeitbeschäftigungsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts (Frauen)
Teilzeitbeschäftigungsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts (Männer)
Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/7-9)
Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/4-6)
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.