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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung

Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung

2022
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel „Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung“ orientiert sich am Sustainable Development Goal 4.4, welches die Erhöhung der entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung in den Fokus rückt. Das Wirkungsziel konnte 2022 überwiegend erreicht werden.

Die Indikatoren des Wirkungsziels lassen annehmen, dass sich die bisher beobachtete Entwicklung zu höherer schulischer Bildung auch weiterhin fortsetzen wird. Im Jahr 2021 bestätigte sich die sehr hohe Abschlussquote in der Sekundarstufe II aus dem Vorjahr (2020: 91,7 % und 2021: 91,3 %). Der starke Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren ist insbesondere auf eine höhere Erfolgsquote des Abschlussjahrganges 2020 in den maturaführenden Schulen zurückzuführen und ist in den geänderten Prüfungsmodalitäten als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie begründet. Auch der Anteil jener Jugendlichen, die sich im Schuljahr nach Erfüllung der Schulpflicht in einer weiteren Ausbildung befinden (93,9 %), unterstreicht den Trend. Aufgrund der COVID-19 Pandemie kann davon ausgegangen werden, dass Schülerinnen und Schüler eher länger in Ausbildung blieben, da ein Einstieg in den Arbeitsmarkt zum damaligen Zeitpunkt erschwert möglich war. Die Quote der Aufstiegsberechtigten fiel 2020 mit 95,2 %, im Vergleich zu den Vorjahren, über den Erwartungen aus und lässt sich direkt auf die geänderte Vergabe von Aufstiegsberechtigungen als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie zurückführen. 2021 nähert sich der Ist-Wert wieder der Vorpandemiezeit an (93,7 %). Bei den Absolventinnen und Absolventen, die einen Pflichtschulabschluss nachgeholt haben, zeigt sich, wie auch im Vorjahr, COVID-19 bedingt, ein leichter Rückgang. Aufgrund weiterer COVID-bedingter Einschränkungen ist die Anzahl an Pflichtschulabschlüssen im Jahr 2022 dennoch als Erfolg zu werten. Generell weisen die Zahlen eine gewisse Schwankungsbreite auf, da die erforderlichen Prüfungen in unterschiedlichem Tempo absolviert werden. Dadurch ist für die Erfolgsmessung im Pflichtschulabschluss ein mehrjähriger Betrachtungszeitraum erforderlich. Dennoch konnten 943 Personen ihren Pflichtschulabschluss erfolgreich nachholen. Mit Blick auf die Indikatoren des Wirkungsziels lässt sich generell feststellen, dass sich das Bildungsniveau der Schülerinnen und Schüler in Österreich im internationalen Vergleich auf vergleichsweise hohem Niveau bewegt und sich in den letzten Jahren kaum verändert hat. Nichtsdestotrotz wird stetig an einer Weiterentwicklung und Optimierung des Bildungssystems gearbeitet. Im Rahmen einer Globalbudgetmaßnahme wurde unter anderem das Konzept zur Bildungspflicht bis 18 als Basis zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen erstellt, um eine bessere Bildung aller Österreicherinnen und Österreicher zu gewährleisten. Ebenso im Fokus stehen derzeit Maßnahmen zur Digitalisierung, wie die Weiterentwicklung der digitalen Bildung. Im Kontext der Umsetzung der Geräteinitiative – Schüler/innen der Sekundarstufe I werden mit einem digitalen Gerät ausgestattet – konnten in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 270.000 Endgeräte ausgeliefert werden. Eine weitere Maßnahme zur Digitalisierung befasst sich mit dem weiteren Ausbau der IT-Infrastruktur. Der Ausbau der Glasfaser-Breitbandanbindungen wurde abgeschlossen, der WLAN-Ausbau wird in den Bundesländern mit den betroffenen Schulstandorten umgesetzt. Die mit der COVID-19 Pandemie einhergehenden positiven Erfahrungen und Entwicklungen werden somit weiterhin intensiv verfolgt. So wird auch die Strategie zur Digitalisierung der Schulbildung weiter umgesetzt und digitale Inhalte und Kompetenzen werden als Maßnahme in die Lehrpläne der Unterrichtsfächer integriert. Der Lehrplan wurde schließlich im Jänner 2023 verordnet. Die durch die COVID-19 Pandemie eventuell verursachten Lernrückstände und ein damit möglicherweise einhergehender Abfall des Leistungs- und Bildungsniveaus werden in aktuellen Maßnahmen des BMBWF weiterhin berücksichtigt. Seit Jänner 2021 wurden über 250 Millionen Euro an Förderstunden und anderen Fördermaßnahmen bereitgestellt um Lerndefizite aufzuholen. Die Sommerschule wurde als fixer Bestandteil im Schulsystem verankert. Im Bereich der Schulpsychologie wurde der Pool an mobilen psychosozialen Unterstützungskräften (Schulpsycholog/inn/en, Schulsozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/inn/en) in den Bildungsdirektionen aufgestockt. Ab dem Schuljahr 2023/24 wird außerdem die Finanzierung der Deutschförderklassen um ein Drittel erhöht (von 30 auf 40 Millionen Euro). Darüber hinaus wurde ein Unterstützungspaket zur Durchführung von Schulsportwochen geschnürt. Dieses soll es allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, an Schulsportwochen teilzunehmen, die die Begeisterung für Sport, die Förderung von Gesundheit und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts zum Ziel haben.