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Untergliederung 42

Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

2015

Leitbild der Untergliederung

- Wir stehen für die umweltgerechte Entwicklung, den Schutz der Lebensräume in Stadt und Land, den effektiven Schutz vor Naturgefahren sowie die Ökologisierung der Flusslandschaften Österreichs. - Die nachhaltige Produktion sicherer und hochwertiger Lebensmittel und nachwachsender Rohstoffe und Energieträger sowie die Erhaltung einer nachhaltigen Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sind unsere Kernanliegen, für die wir uns auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einsetzen. - Im partnerschaftlichen Dialog erarbeiten wir innovative Konzepte für vitale ländliche Regionen zur Steigerung von Beschäftigung und Wertschöpfung. Der Schutz der Natur und die nachhaltige Nutzung des ländlichen Raums werden durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen und Programme der Landwirtschafts- und Umweltförderung sichergestellt. Eine ausgewogene Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen ist uns wichtig.

Wirkungsziele 2015

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Deckungsgrad der aktuellen Gefahrenzonenpläne und Abflussuntersuchungen

Schutzfunktion in Wäldern mit Objektschutzwirkung (rot)

Schutzfunktion in Wäldern mit Objektschutzwirkung (gelb)

Schutzfunktion in Wäldern mit Objektschutzwirkung (grün)

Summe des geschaffenen Rückhalteraums für Wasser

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Rechtliche Betreuung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020

Umsetzung des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 (Ausfinanzierungszeitraum im Rahmen von n+2) sowie Vorbereitung und Beginn der Umsetzung des neuen Programms 2014-2020

Umsetzung und Evaluierung des Bildungs- und Beratungskonzepts im ländlichen Raum Unternehmen Landwirtschaft 2020

Berücksichtigung des Themas Gender Mainstreaming/Chancengleichheit von Frauen und Männern aller Bevölkerungsgruppen in der Konzeption der Förderungsrichtlinien und bei der Umsetzung des Programms LE2020

Umsetzung der EU-GAP-Reform-Beschlüsse im Bereich der Direktzahlungen in Österreich (http://www.bmlfuw.gv.at/land/eu-international/gapreform2020.html)

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Abfederung außergewöhnlicher Einkommensverluste durch Ertragsverluste bei bestimmten nicht versicherbaren Kulturen und Dauerkulturen in von der Dürre 2013 besonders betroffenen Betrieben.

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2014

AgrarInvestitionsKredit (im Rahmen der Entwicklung für den ländlichen Raum LE 07-13 als National finanzierter Zuschlag (top-ups)) gemäß, SRL "sonstige Maßnahmen" BMLFUW-LE.1.1.22/0012-II/6/2007; SRL für die Konsolidierung BMLFUW - LE.1.1.12/0052-II/9/2009; SRL Wald und Wasser BMLFUW - LE.3.2.8/0054-IV/3; SRL Nationale Mittel BMLFUW - LE.1.1.12/0274-II/9/2009

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2013

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Abfederung der Zusatzaufwendungen für Ersatzfuttermittel in von der Dürre 2013 besonders betroffenen Betrieben mit Futterflächen.

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2014

Abfederung von Einkommensverlusten durch vom Drahtwurm (Larve des Schnellkäfers) geschädigte Erdäpfelkulturen im Jahr 2014 aus nationalen Mitteln (De-Minimis)

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2014

Mutterkuh- und Milchkuhzusatzprämien-Verordnung 2013

Verordnung, Finanzjahr 2014

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