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Untergliederung 40

Wirtschaft

2017

Leitbild der Untergliederung

In den Jahren besonderer wirtschaftlicher Herausforderungen ist es wichtig, für die Zukunft Wachstumsimpulse zu setzen. Die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Österreich ist angesichts der globalen Konkurrenz eine wesentliche Herausforderung der nächsten Jahre. Das Ziel des BMWFW ist es, den Wirtschaftsstandort Österreich weiter zu verbessern, Wachstum zu forcieren und einen stabilen Aufschwung sicherzustellen..

Wirkungsziele 2017

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Erstellung und Weiterentwicklung von Berufsbildern und Entwicklung von Instrumentarien zur Unterstützung für die Unternehmen bei der Lehrlingsausbildung sowie Förderung der Aufhebung der geschlechtsspezifischen Segregation des Lehrstellenmarktes

Hebung des Frauenanteils an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist und die im Bereich (Eigentümervertretung) des BMWFW liegen.

Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen zum Aufbau von Wettbewerbsfähigkeit mit Fokus auf KMU; Förderoffensive Thermische Sanierung: forciert Energiesparen, Klimaschutz, Wachstum und Arbeitsplätze.(Details siehe Detailbudget 40.02.01-Wirtschaftsförderung)

Umsetzung der Tourismusstrategie als Leitfaden zur Internationalisierung und Stärkung des österreichischen Tourismus im internationalen Wettbewerb. (Details siehe Detailbudget 40.02.01- Wirtschaftsförderung)

Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes durch gezielten Einsatz von qualitäts- und quantitätsorientierten Instrumentarien der Betriebsansiedlung (Details siehe Detailbudget 40.02.01- Wirtschaftsförderung)

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

- Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 (ÖSET-VO 2016) geändert wird (Ökostrom-Einspeisetarifverordnungs-Novelle 2017 - ÖSET-VO Novelle 2017 - Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das Kalenderjahr 2017 bestimmt wird (Ökostromförderbeitragsverordnung 2017)

Verordnung, Finanzjahr 2016

Änderung der Verordnung über die Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich

Verordnung, Finanzjahr 2013

Rahmenförderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2014-2017; Jährlicher Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2014

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2014

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Ökostrompauschale für die Kalenderjahre 2015 bis 2017 bestimmt wird (Ökostrompauschale-Verordnung 2015)

Verordnung, Finanzjahr 2014

Betriebliche Tourismusförderung des Bundes 2014-2020 (Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014-2020, Richtlinie des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020, Vertrag über die Abwicklung der Tourismusförderungen des Bundes)

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2014

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