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Auf der Themenseite sind inhaltlich zusammenhängende Wirkungsziele, Kennzahlen, Maßnahmen und Vorhaben an einer Stelle zusammengefasst. Die Darstellung nach Themen bringt den Vorteil mit sich, dass artverwandte Wirkangaben – beispielsweise in Bereichen wie „Wissenschaft und Forschung“ oder „Gleichstellung“ –, welche von unterschiedlichen Ressorts verfolgt werden, gesammelt transparent gemacht werden können.

2017

Ziele erreicht

5
11

2

Ziele
überplanmäßig

3

Ziele
zur Gänze

6

Ziele
überwiegend

0

Ziele
teilweise

0

Ziele
nicht erreicht

0

Keine Bewertung

Wirkungsziele

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer. Angestrebte Wirkung: Koordination der Regierungs- und Europapolitik, Sicherstellung einer modernen und effizienten Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie diverser Menschen und Zielgruppen (=Gestaltung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Diversität)

Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation

Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens (durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse)

Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Effiziente Koordination der EU-Regionalpolitik; Durchlaufzeitraum von der Erstellung (ab finalem Datenstand) bis zur Übermittlung eines Zahlungsantrags an die Europäische Kommission

Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden

Anteil der Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Land, sowie Basisdienstleistungen (Gesundheits- und Rechtsdienste, Bildung) ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern

Anzahl der Vernehmungen mit Beiziehung eines „Verteidigers in Bereitschaft“

Erreichung des Energieverbrauchsziels gemäß Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG)

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Bearbeitende Stellen

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.



Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen zum Aufbau von Wettbewerbsfähigkeit mit Fokus auf KMU; Förderoffensive Thermische Sanierung: forciert Energiesparen, Klimaschutz, Wachstum und Arbeitsplätze.(Details siehe Detailbudget 40.02.01-Wirtschaftsförderung)

Weitere Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes

Optimierung des Gebäudebetriebs hinsichtlich einer kostengünstigen Nutzung. Durch Zuordnung der Verbrauchskosten im Rahmen des Benchmarkingforums in Abstimmung mit den Nutzern können in den Objekten mit zu hohen Gebäudebetriebskosten, vor allem im Bereich Energie, Sanierungsmaßnahmen getätigt werden

Erarbeitung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen insbesondere zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität

Durchführung von spezifischen Genderanalysen, insbesondere in den Bereichen Verkehrssicherheit und Mobilität. Hierbei soll insbesondere u.a. Aspekten wie gegebenen Disparitäten, Nutzung der Infrastruktur, des Mobilitätsbedarfs und den Zugangsvoraussetzungen etc. besondere Berücksichtigung beigemessen werden, sowie aussagekräftige und effektive Kennzahlen und auch bereits erste Umsetzungsmaßnahmen hinsichtlich des identifizierten Handlungsbedarfes entwickelt werden

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Nuclear Engineering Seibersdorf (NES) – Dekommissionierung und Dekontamination von Anlagen, Einrichtungen und Stoffen aus 45 Jahren F&E-Tätigkeiten

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2022

Beihilfeprogramm für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2022

Bestellung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr und deren Finanzierung gemäß § 48 Bundesbahngesetz im Bundesland Vorarlberg

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2023

Bündelung: Mauttarifverordnung 2017 mit Mauttarifverordnung 2018

Verordnung, Evaluierungsjahr 2023

Rahmenvertrag mit Austro Control

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2021

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Wie funktioniert das System?

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