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Ressort - Untergliederung 42

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

UG 42 - Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

2020

Leitbild der Untergliederung

Wir stehen für die umfassende und nachhaltige Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, den Schutz unserer Naturlandschaften und Gewässer. Im partnerschaftlichen Dialog erarbeiten wir innovative Konzepte für moderne und vitale ländliche Regionen. Aufeinander abgestimmte Vorhaben der Landwirtschafts- und Umweltförderung stellen die ressourcenschonende Produktion leistbarer, hochwertiger, regionaler Lebensmittel, nachwachsender Rohstoffe und Energieträger sowie die Versorgungssicherheit mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser und umweltgerechter Abwasserentsorgung sicher. Eine zukunftsweisende und praxisnahe Regionalpolitik ist die Basis dafür, dass die Menschen - ungeachtet ihres Wohnortes - möglichst gleiche Lebenschancen vorfinden. Die Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen ist eine der infrastrukturellen Grundlagen für gleiche Lebensbedingungen, aber auch für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort Österreich. Wir setzen uns für eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich ein, der für unsere in- und ausländischen Gäste attraktiv ist und auch die Bedürfnisse der heimischen Bevölkerung berücksichtigt.

Wirkungsziele 2020

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Summe des geschaffenen Rückhalteraums für Wasser

Summe des geschaffenen Rückhalteraums für Feststoffe (Geschiebe, Holz, Schnee, Fels und Rutschungsmasse)

Jährlich hochwasserfreigestellte Gebäude seit dem Jahr 2013 mit einem Mindestschutz vor einhundertjährlichem Hochwasser

Liegenschaften in Roten Gefahrenzonen (Wildbach, Lawine)

Produktionswert der Landwirtschaft

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Rechtliche Betreuung der Initiativen auf EU-Ebene zur GAP nach 2020

Gewährleistung einer wirkungsorientierten Zivildienstverwaltung

Erweiterung des Bildungsangebotes an den höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen

Bewerbung des höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern der Sekundarstufe I

Umsetzung des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

AgrarInvestitionsKredit (AIK) - im Rahmen der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 - "LE-Projektförderungen"

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2015

AgrarInvestitionsKredit (AIK) Stundung und Laufzeitverlängerung 2018 Ergänzung zur Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 ("LE-Projektförderungen").

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2019

Breitband Austria 2020-Access (BBA 2020_A)- Förderung der räumlichen Ausdehnung (Coverage) von Breitband-Hochleistungszugängen Bündelung der Jahre 2015 und 2017

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2015

Breitband Austria 2020 – Backhaul (BBA 2020_B) – Förderung der Verstärkung von Zubringernetzen und der Anbindung von Insellösungen an die Kernnetze; Bündelung der Jahre 2015 und 2017

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2015

Breitband Austria 2020 Connect (BBA2020_C) Anbindungsförderungsprogramm

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2016

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