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Ressort

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

2024

Untergliederungen

Untergliederungen (UGs) stellen sachlich zusammengehörige Budgetbereiche dar und sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen.


Wirkungsziele 2024

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors

Entwicklung von modernen, effizienten, leistungsfähigen und sicheren Technologien und Innovationen zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen, wie Klimawandel und Ressourcenknappheit (societal challenges)

Steigerung der Beschäftigung im Bereich Forschung, Technologie und Innovation mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen

Verbesserung der Verkehrssicherheit

Forcierung der Mobilitätswende zur Erreichung der Klimaneutralität 2040

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

F&E durchführende Einheiten im Unternehmenssektor

Anteil der Unternehmen mit Produktinnovationen, die Marktneuheiten darstellen

Öffentlich-private Ko-Publikationen

Umwelttechnologien und Patente

Anteil des Sektors Forschung und Entwicklung (F&E) am Produktionswert umweltorientierter Güter, Technologien und Dienstleistungen in Österreich

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Förderungsprogramme und –maßnahmen zur Ausweitung der Akteursbasis für FTI, zur Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit und zur Integration österreichischer FTI-Akteure in europäische Vorhaben von strategischem Interesse

Stärkung des FTI Ökosystems (Akteure, Institutionen, Strukturen, etc.) durch Unterstützung der Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft, Förderung von Forschungs- und Technologieinfrastrukturen, sowie von Unternehmensgründungen

Förderung umsetzungsorientierter FTI für die Energiewende, Mobilitätswende, Kreislaufwirtschaft und Klimaneutrale Stadt

Förderung von Talenten, insbesondere von Frauen, im wissensintensiven FTI-Bereich, durch die Besetzung von Führungs- und Entscheidungspositionen (z.B. Projektleitung, Jury-Mitglieder), die Berücksichtigung von genderspezifischen Bewertungskriterien und spezifischen Programmen.

Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

AIT-Leistungsvereinbarung für die Jahre 2022 – 2023

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2021

BÜNDELUNG - Europäische Förderprogramme zum Thema WELTRAUM Dazu gehören folgende Einzelvorhaben: - ESA-Pflichtprogramme - ESA-Wahlprogramme (inklusive Nachzeichnung 2020)

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2019

BÜNDELUNG: Bestellung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennah- und Regionalverkehr auf den Strecken der Privatbahnen

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2021

Sonderrichtlinie zur Förderung von Umsetzungsvorhaben im Rahmen des Programms "Logistik-Förderung" GEBÜNDELT MIT DER Herstellung des Einvernehmens gem. §9 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln für den neu abgefassten Abwicklungsvertrag für das genehmigte Förderprogramm Logistikförderung für die Jahre 2021 bis 2023 sowie den anschließenden Auslaufzeitraum bis 31.12.2024

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2019

Novelle der klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie 2013

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2021

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