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Auf der Themenseite sind inhaltlich zusammenhängende Wirkungsziele, Kennzahlen, Maßnahmen und Vorhaben an einer Stelle zusammengefasst. Die Darstellung nach Themen bringt den Vorteil mit sich, dass artverwandte Wirkangaben – beispielsweise in Bereichen wie „Wissenschaft und Forschung“ oder „Gleichstellung“ –, welche von unterschiedlichen Ressorts verfolgt werden, gesammelt transparent gemacht werden können.

2017

Ziele erreicht

12
18

3

Ziele
überplanmäßig

9

Ziele
zur Gänze

5

Ziele
überwiegend

1

Ziele
teilweise

0

Ziele
nicht erreicht

0

Keine Bewertung

Wirkungsziele

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Ausbau der Parlamentsdirektion zum Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Parlamentarismus und Demokratie für die interessierte Öffentlichkeit

Förderung der Public Awareness (= Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit) für die Bedeutung der Partizipation in einer Demokratie unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterdemokratie

Das Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber. Angestrebte Wirkung: motiviertes, engagiertes und entsprechend der Aufgabenanforderungen qualifiziertes Personal in einem effizienten Organisationsrahmen - mit optimierten Geschäftsprozessen und Ressourceneinsatz - sicherstellen. Die Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie die Förderung der Diversität von den Bediensteten sind feste Bestandteile der Organisationskultur des Bundeskanzleramts

Sicherstellung der außen- ,sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern

Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine geordnete Rechtsverfolgung und – durchsetzung durch die Justizverwaltung

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Anzahl der jugendlichen TeilnehmerInnen an der Demokratiewerkstatt

Anteil der weiblichen jugendlichen Teilnehmerinnen an der Demokratiewerkstatt

Anzahl der Artikel zu genderspezifischen Themen in der von den Kindern und Jugendlichen erstellten Zeitschrift „Demokratiewerkstatt aktuell“

Ausbildungstage pro Mitarbeiterin der Zentralstelle des Bundeskanzleramts

Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat

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Bearbeitende Stellen

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.



Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Effektive und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention werden mit Fokus „Kinder und Jugendliche“ umgesetzt

Einbringen/Förderung des Zustandekommens von Initiativen (z.B. Resolutionen, Erklärungen, Schlussfolgerungen, Leitlinien, Richtlinien, Verordnungen) zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern auf bilateraler Ebene sowie im Rahmen der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, OSZE, Europarat etc.) und der EU

Förderung von Projekten für Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen durch die OEZA

Konsolidierung der Familiengerichtshilfe, welche die schnelle und nachhaltige Konfliktlösung in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren unterstützen soll, zur Stärkung der Familiengerichtsbarkeit

Ausbildungsgarantie: Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Ausbildungsplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht am regulären Lehrstellenmarkt teilnehmen können

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Berufsausbildungszentrum des BFI Wien Budget 2017

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2018

Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b AMS Wien Start 2017 gebündelt mit Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b Start 2018 sowie 2019

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2020

Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2018

Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b Start 2017 gebündelt mit Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b Start 2018

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2019

Überbetriebliche Lehrausbildung des AMS NÖ (Budget 2017/18) (ÜBA1 und ÜBA2)

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2019

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Wie funktioniert das System?

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