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Auf der Themenseite sind inhaltlich zusammenhängende Wirkungsziele, Kennzahlen, Maßnahmen und Vorhaben an einer Stelle zusammengefasst. Die Darstellung nach Themen bringt den Vorteil mit sich, dass artverwandte Wirkangaben – beispielsweise in Bereichen wie „Wissenschaft und Forschung“ oder „Gleichstellung“ –, welche von unterschiedlichen Ressorts verfolgt werden, gesammelt transparent gemacht werden können.

2016

Ziele erreicht

12
17

2

Ziele
überplanmäßig

10

Ziele
zur Gänze

5

Ziele
überwiegend

0

Ziele
teilweise

0

Ziele
nicht erreicht

0

Keine Bewertung

Wirkungsziele

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Ausbau der Parlamentsdirektion zum Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Parlamentarismus und Demokratie für die interessierte Öffentlichkeit.

Förderung der Public Awareness (= Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit) für die Bedeutung der Partizipation in einer Demokratie unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterdemokratie.

Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern

Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine geordnete Rechtsverfolgung und -durchsetzung durch die Justizverwaltung

Aufklärung und Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der gesundheitsfördernden Bewegung von Menschen in Österreich sowie Positionierung österreichischer Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in der Weltklasse unter Nutzung bestehender und zu entwickelnder Möglichkeiten.

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Jugendliche TeilnehmerInnen an der Demokratiewerkstatt

Anteil der weiblichen jugendlichen TeilnehmerInnen an der Demokratiewerkstatt

Artikel zu genderspezifischen Themen in der von Kindern und Jugendlichen erstellten Zeitschrift „Demokratiewerkstatt aktuell“

Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat (gesamt)

Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat (Kinder)

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Bearbeitende Stellen

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.



Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Effektive und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention werden mit Fokus „Kinder und Jugendliche“ umgesetzt

Einbringen/Förderung des Zustandekommens von Initiativen (z. B. Resolutionen, Erklärungen, Schlussfolgerungen, Leitlinien, Richtlinien, Verordnungen) zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern auf bilateraler Ebene sowie im Rahmen der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, OSZE, Europarat etc.) und der EU

Förderung von Projekten für Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen durch die OEZA

Konsolidierung der Familiengerichtshilfe, welche die schnelle und nachhaltige Konfliktlösung in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren unterstützen soll, zur Stärkung der Familiengerichtsbarkeit

Ausbildungsgarantie: Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Ausbildungsplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht am regulären Lehrstellenmarkt teilnehmen können.

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Ausbildungspflichtgesetz

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2021

Überbetriebliche Berufsausbildung (ÜBA) AMS NÖ (Budget 2016/17) Lehrgänge gemäß Modell ÜBA 2: Ausbildungsvertrag kürzer als gesamte Lehrzeit

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2018

Beschaffung der Impfstoffe für das öffentliche Kinderimpfkonzept Jahr 2016 gebündelt mit Jahr 2017

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2019

Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamBundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz - FamZeitbG) erlassen wird, sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern- Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Krankenund Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2020

Lehrplannovelle der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und Bildungsanstalt für Sozialpädagogik nachträglich gebündelt mit der Lehrplannovelle der Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Verordnung, Evaluierungsjahr 2021

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Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

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