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Auf der Themenseite sind inhaltlich zusammenhängende Wirkungsziele, Kennzahlen, Maßnahmen und Vorhaben an einer Stelle zusammengefasst. Die Darstellung nach Themen bringt den Vorteil mit sich, dass artverwandte Wirkangaben – beispielsweise in Bereichen wie „Wissenschaft und Forschung“ oder „Gleichstellung“ –, welche von unterschiedlichen Ressorts verfolgt werden, gesammelt transparent gemacht werden können.

2014

Ziele erreicht

8
14

4

Ziele
überplanmäßig

4

Ziele
zur Gänze

6

Ziele
überwiegend

0

Ziele
teilweise

0

Ziele
nicht erreicht

0

Keine Bewertung

Wirkungsziele

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Entwicklung der Parlamentsdirektion zur Vorbildverwaltung (good practice) auch im internationalen Vergleich durch Erhöhung der Kostentransparenz und Effizienz durch Stärkung von Kosten- und Leistungsbewusstsein auf allen Ebenen der Parlamentsdirektion.

Gewährleistung der unmittelbaren Hilfestellung für die österreichische Bevölkerung im Katastrophenfall und des der Bedrohungslage angepassten Schutzes der strategischen Infrastruktur des Landes.

Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes, um den VerbraucherInnenerwartungen gerecht zu werden und den Tier- und Warenverkehr zu gewährleisten.

Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen

Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Informationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

CO2-Emmissionswerte (Emmission g/km) Fuhrpark Benchmark 180 laut Österreichischem Aktionsplan nachhaltige Beschaffung

Permanent wirksames Alarmierungs- und Aufbietungssystem zur Bereitstellung von zumindest 1.000 Personen mit 24-stündiger Marschbereitschaft bei Bedarf, für Katastrophenhilfeeinsätze im Inland und zum Schutz strategischer Infrastruktur

Permanent wirksames Alarmierungs- und Aufbietungssystem zur Bereitstellung von Personen bei Bedarf, für Katastrophenhilfeeinsätze im Inland und zum Schutz strategischer Infrastruktur

Halten des Anteils des Vermögenswertes von militärischen Gütern im Verhältnis zum Gesamtvermögen, die auch für Katastrophenhilfeeinsätze verwendbar sind

Tiergesundheitsstatus Österreichs

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Bearbeitende Stellen

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.



Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Aktionsprogramm „Tierschutz macht Schule“ Zur Verstärkung des Verständnisses des Tierschutzgedankens bei jungen Menschen wird das Aktionsprogramm „Tierschutz macht Schule“ weiter ausgebaut

Fortführung und Anpassung der bestehenden Förderungsprogramme zum Aufbau von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung mit Fokus auf KMU (kleinere und mittlere Unternehmen); Förderoffensive des Bundes für die Thermische Sanierung: forciert Energiesparen, Klimaschutz, Wachstum und Arbeitsplätze.

Erarbeitung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen insbesondere zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität

Umsetzung des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 (Ausfinanzierungszeitraum im Rahmen von n+2) sowie Vorbereitung und Beginn der Umsetzung des neuen Programms 2014- 2020

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) geändert wird

Verordnung, Evaluierungsjahr 2019

Förderprogramme zum Thema ENERGIE Dazu gehören folgende Einzelvorhaben: - PD Energie 2020 (inkl. internationaler und transnationaler Vorhaben) - AV Energieforschung 2018

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2018

Förderprogramme zum Thema IKT Dazu gehören folgende Einzelvorhaben: - PD IKT der Zukunft - AV IKT 2018

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2018

Förderprogramme zum Thema MOBILITÄT Dazu gehören folgende Einzelvorhaben: - PD Mobilität der Zukunft samt AV 2018 - PD Take Off samt AV 2018 - Begleitmaßnahmen (zweijährlicher Staatspreis "Mobilität", Vernetzungsveranstaltungen, Disseminationsmaßnahmen, Teilnahme und Mitgestaltung bei Veranstaltungen Dritter)

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2018

Rahmenförderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2014-2017; Jährlicher Förderungsvertrag über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2014

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2017

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Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

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