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Auf der Themenseite sind inhaltlich zusammenhängende Wirkungsziele, Kennzahlen, Maßnahmen und Vorhaben an einer Stelle zusammengefasst. Die Darstellung nach Themen bringt den Vorteil mit sich, dass artverwandte Wirkangaben – beispielsweise in Bereichen wie „Wissenschaft und Forschung“ oder „Gleichstellung“ –, welche von unterschiedlichen Ressorts verfolgt werden, gesammelt transparent gemacht werden können.

2014

Ziele erreicht

9
13

3

Ziele
überplanmäßig

6

Ziele
zur Gänze

3

Ziele
überwiegend

0

Ziele
teilweise

1

Ziele
nicht erreicht

0

Keine Bewertung

Wirkungsziele

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Stabilität durch langfristig nachhaltig konsolidierte öffentliche Finanzen für künftige Herausforderungen, wie z.B. die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und die Gewährleistung der sozialen Sicherheit

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Ausbau des IT-unterstützten Serviceangebotes (E-Government)

Unterstützung einer Finanzplanung und einer Finanzierung der Aufgaben der Länder und Gemeinden

Nachhaltig geordnete öffentliche Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Bearbeitende Stellen

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.



Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Ausbau des in der Parlamentsdirektion eingerichteten Budgetdienstes zur Unterstützung des Budgetausschusses bzw. des Nationalrates bei Beratung, Beschlussfassung und Kontrolle der Haushaltsführung

Verankerung von gebietskörperschaftenübergreifenden Querschnittsprüfungen als Prüfungsschwerpunkt in der Strategie des Rechnungshofs und der jährlichen Prüfungsplanung

Durchführung von Follow-Up-Überprüfungen vor Ort, im Rahmen derer der Rechnungshof sich von der tatsächlichen Durchführung der Maßnahmen überzeugt

Verstärkte Berücksichtigung des Aspekts der Gleichstellung im Rahmen ausgewählter Gebarungsüberprüfungen zur Steigerung der Anzahl genderrelevanter Empfehlungen

Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetztes (BFRG) 2015-2018 sowie des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2014 und des Bundesfinanzgesetzes 2015

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 - PubFG, Presseförderungsgesetz 2004 - PresseFG 2004, Bundesmuseen-Gesetz 2002, Bundestheaterorganisationsgesetz - BthOG, Bundesstatistikgesetz 2000 und das Staatsdruckereigesetz 1996 geändert werden

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2015

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln erlassen werden (ARR 2014)

Verordnung, Evaluierungsjahr 2018

Abgabenänderungsgesetz 2014

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2019

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung, Evaluierungsjahr 2023

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) geändert wird

Verordnung, Evaluierungsjahr 2019

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Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

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