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Ressort

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

2023

Untergliederungen

Untergliederungen (UGs) stellen sachlich zusammengehörige Budgetbereiche dar und sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen.


Wirkungsziele 2023

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und Unterstützung deren An- und Zugehörigen.

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.

Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt.

Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher:innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Richtversorgungsgrad

Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz (BPGG) erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind Gesamt

Dauerbezieher:innen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz (BPGG) Gesamt

Bezieher:innen von Pflegekarenzgeld Gesamt

Personen mit Anspruch auf Pflegegeld Gesamt

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

(1) Umsetzung von Projekte und Vorhaben im internationalen Kontext zum Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention. (2) Umsetzung von Maßnahmen und Projekte zur Armutsvermeidung sowie sozialpolitischer Wissenstransfer über Armutsbekämpfung.

(1) Kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete besuchsberechtigte Personen. (2) Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Art. 12 (1) B-VG; Sozialhilfestatistik.

(1) Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts bei der Energiewende. (2) Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel.

Stärkung der Produktsicherheit durch legistische und faktische Maßnahmen, insbesondere im Online-Bereich sowie eine Stärkung der Verbraucher- und Behindertenanliegen in der Normung.

Sicherung der langfristigen Finanzierung der statutenmäßigen Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Bündelung: Änderung der Verordnung über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen 2018 gebündelt mit der Änderung der Verordnung über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen 2019

Verordnung, Finanzjahr 2018

Bündelung: Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (BGBl. I Nr. 135/2020 idF BGBl. I Nr. 17/2022) und Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezieher:innen gemäß § 7 dieses Gesetzes sowie Übertragungsverordnung COVID-19-Unterstützung-Armut des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Bundesgesetz, Finanzjahr 2020

Änderung des Pflegefondsgesetzes

Bundesgesetz, Finanzjahr 2021

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Übertragung der Durchführung von Maßnahmen gemäß dem Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G, BGBl. I Nr. 93/2022) an den Landeshauptmann (Übertragungsverordnung – Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleich)

Verordnung, Finanzjahr 2022

Bundesgesetz mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (Pensionsanpassungsgesetz 2018)

Bundesgesetz, Finanzjahr 2018

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