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Auf der Themenseite sind inhaltlich zusammenhängende Wirkungsziele, Kennzahlen, Maßnahmen und Vorhaben an einer Stelle zusammengefasst. Die Darstellung nach Themen bringt den Vorteil mit sich, dass artverwandte Wirkangaben – beispielsweise in Bereichen wie „Wissenschaft und Forschung“ oder „Gleichstellung“ –, welche von unterschiedlichen Ressorts verfolgt werden, gesammelt transparent gemacht werden können.

2016

Ziele erreicht

8
18

2

Ziele
überplanmäßig

6

Ziele
zur Gänze

5

Ziele
überwiegend

5

Ziele
teilweise

0

Ziele
nicht erreicht

0

Keine Bewertung

Wirkungsziele

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens

Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers

Steigerung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Anzahl von Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern (z. B. Vorsprache bei Behörden, Beratung von Firmen) innerhalb und außerhalb der EU

Platzierung Österreichs im Weltbank-Ranking

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist

Steigerung der Anzahl systematisch F&E betreibender Unternehmen

Steigerung des Anteils der KMU mit interner Innovation

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Bearbeitende Stellen

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.



Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Effiziente Koordination der (EU)Regionalpolitik; Informationstransfers und Öffentlichkeitsarbeit; Konzeption u. Umsetzung der innerösterreichischen Rahmenbedingungen; administrative Abwicklung des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE); Vorbereitung des Abschlusses der Programme 2007 – 2013; Abwicklung weiterer Zahlungsanträge als Bescheinigungsbehörde für das EFRE-Österreich-Programm 2014 – 2020

Förderung von Institutionen und Projekten zur Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen

Medizinmarktaufsicht: Durch ein wirkungsorientiertes Steuerungskonzept werden Leistungen/Prozesse (Überprüfung von Laborstudien und klinischen Studien; Arzneimittelzulassungen; systematische Analyse von Nebenwirkungsmeldungen und von Risiken; Betriebsgenehmigungen und Überwachung) entlang des Lebenszyklus von Arzneimitteln, Medizin-, Blut- und Gewebeprodukten sichergestellt, um die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit dieser medizinischen Produkte zu gewährleisten.

Erstellung des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft 2014/15 sowie des Gleichbehandlungsberichts des Bundes 2016

Förderprogramme und Maßnahmen zur – Verbreiterung der Innovationsbasis; - Stärkung der Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft; – Unterstützung von internationalen Forschungs- und Technologiekooperationen. (Details siehe www.ffg.at/foerderangebot und Detailbudgets 33.01.01 Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft und 33.01.02 Innovation, Technologietransfer)

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Abkommen verstärkte Partnerschaft EU Kasachstan

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung, Evaluierungsjahr 2020

Gerichtsgebühren-Novelle 2015

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2020

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2021

Bundesgesetz mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Mutterschutzge-setz 1979, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Gleichbehandlungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG sowie das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden - Sammelnovelle Auflagepflicht

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2022

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz - SBBG) geschaffen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2020

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Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

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