Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Ressort

Bundesministerium für Finanzen

Wirkungsziele 2019

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Stabilität und Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen durch strikte Einhaltung der EU-Vorgaben sowie der Schuldenbremse gem. Österreichischem Stabilitätspakt 2012, um budgetäre Spielräume für aktuelle und künftige Herausforderungen, wie z.B. den zunehmenden internationalen Wettbewerb, die Bevölkerungsalterung oder nachhaltiges Wirtschaftswachstum und zukunftsorientierte Budgetaufgaben zu schaffen.

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral.

Sicherstellung der langfristigen und nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Bedarfe und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger optimal erfüllen zu können.

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Ausbau des IT-unterstützten Serviceangebotes (E-Government).

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens.

Mehr laden (19)

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Gesamtstaatliches strukturelles Defizit

Strukturelles Defizit Bund

Staatsschuldenquote

Zeitgerechte Abgabenentrichtung

Die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden hinsichtlich der Qualität der Leistungen der Finanzverwaltung

Mehr laden (51)

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Eindämmung der Gesundheitsrisiken durch gezielte Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, unterstützt durch die Förderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen

Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) 2020-2023 sowie des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2020

Ausbau der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung durch weitere Datenübermittlungen.

Nutzung der cognitiven Plattform mit virtuellen Assistenten und Chatbots

Eindämmung der Gesundheitsrisiken durch gezielte Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, unterstützt durch die Förderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen

Mehr laden (43)

Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Rahmenförderungsvertrag zwischen der Republik Österreich vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen als Förderungsgeber und dem Institut für Höhere Studien als Förderungsnehmer für die Jahre 2014 – 2018 sowie Abänderung und Verlängerung des bestehenden Rahmenförderungsvertrags zwischen der Republik Österreich (vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen) als Förderungsgeber und dem Institut für Höhere Studien als Förderungsnehmer

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2014

Abgabenänderungsgesetz 2014

Bundesgesetz, Finanzjahr 2014

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) geändert wird

Verordnung, Finanzjahr 2014

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987

Bundesgesetz, Finanzjahr 2014

Elektrizitätsabgabegesetz-Novelle

Bundesgesetz, Finanzjahr 2014

Mehr laden (8)

Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


Zum Glossar