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Auf der Themenseite sind inhaltlich zusammenhängende Wirkungsziele, Kennzahlen, Maßnahmen und Vorhaben an einer Stelle zusammengefasst. Die Darstellung nach Themen bringt den Vorteil mit sich, dass artverwandte Wirkangaben – beispielsweise in Bereichen wie „Wissenschaft und Forschung“ oder „Gleichstellung“ –, welche von unterschiedlichen Ressorts verfolgt werden, gesammelt transparent gemacht werden können.

2017

Ziele erreicht

8
13

4

Ziele
überplanmäßig

4

Ziele
zur Gänze

5

Ziele
überwiegend

0

Ziele
teilweise

0

Ziele
nicht erreicht

0

Keine Bewertung

Wirkungsziele

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Sicherstellung der außen- ,sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern

Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen

Effektive Durchsetzung von Entscheidungen durch zivil- und strafgerichtlichen Vollzug letzterer unter besonderer Berücksichtigung der Reintegration und Rückfallsprävention sowie der Lebenssituation weiblicher Insassen im Straf- und Maßnahmenvollzug

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit

Vorsorgender Schutz der Verbraucherinnen- und Verbrauchergesundheit insbesondere durch sichere Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel sowie durch ausreichende klare Informationen zur Lebensmittelqualität und Ernährung. Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes, um den VerbraucherInnenerwartungen gerecht zu werden und den Tier- und Warenverkehr zu gewährleisten.

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat

Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat (Kinder)

Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat (Frauen)

Anteil der Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Land, sowie Basisdienstleistungen (Gesundheits- und Rechtsdienste, Bildung) ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern

Anzahl der zertifizierten Ausbildungskurse für männliche Insassen

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Bearbeitende Stellen

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.



Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Förderung der sprachlichen (Deutsch als Fundament), der beruflichen und der gesellschaftlichen Integration (Werte und Engagement für Österreich)

Anpassung der Offiziers- und Unteroffiziersausbildung

Ausbildungsgarantie: Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Ausbildungsplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht am regulären Lehrstellenmarkt teilnehmen können

(1) Weiterführung des Programms FIT (Frauen in Handwerk und Technik). (2) Qualifizierung für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Bildungsmaßnahmen, Kurskosten, Arbeitsstiftungen). (3) Arbeitsmarktbezogene Angebote von Beratungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Beratung z.B. hinsichtlich Kinderbetreuung, Begleitung während der Ausbildung, Kurse etc.)

Straffung der Verwaltungsstrukturen und Verbesserung der Steuerung

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Berufsausbildungszentrum des BFI Wien Budget 2017

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2018

BÜNDELUNG: Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Arbeit zur Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020 gebündelt mit Anpassung der Sonderrichtlinie im Jahr 2020 (COVID 19)

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2022

Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b AMS Wien Start 2017 gebündelt mit Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b Start 2018 sowie 2019

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2020

Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2018

Überbetriebliche Lehrausbildung des AMS NÖ (Budget 2017/18) (ÜBA1 und ÜBA2)

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2019

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Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

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Ergebnis wurde teilweise erreicht

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