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Auf der Themenseite sind inhaltlich zusammenhängende Wirkungsziele, Kennzahlen, Maßnahmen und Vorhaben an einer Stelle zusammengefasst. Die Darstellung nach Themen bringt den Vorteil mit sich, dass artverwandte Wirkangaben – beispielsweise in Bereichen wie „Wissenschaft und Forschung“ oder „Gleichstellung“ –, welche von unterschiedlichen Ressorts verfolgt werden, gesammelt transparent gemacht werden können.

2014

Ziele erreicht

6
20

1

Ziele
überplanmäßig

5

Ziele
zur Gänze

11

Ziele
überwiegend

1

Ziele
teilweise

2

Ziele
nicht erreicht

0

Keine Bewertung

Wirkungsziele

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Sicherstellung der außen- und sicherheitspolitischen sowie der europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern durch geeignete internationale Instrumente.

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, schlanke und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens

Forcierung und Koordination umfassender Gleichstellungsmaßnahmen sowie Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers

Steigerung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Anzahl von Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern (zB. Vorsprache bei Behörden, Beratung von Firmen) innerhalb und außerhalb der EU

Platzierung Österreichs im Weltbank-Ranking

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist

Steigerung der Anzahl systematisch F&E betreibender Unternehmen

Steigerung des Anteils der KMU mit interner Innovation

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Bearbeitende Stellen

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.



Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Ausstattung aller Unternehmensdaten in öffentlichen Registern mit der Global Location Number (GLN) und Verbreitung in der öffentlichen Verwaltung

Effiziente Koordination der (EU) Regionalpolitik; Informationstransfers u. Öffentlichkeitsarbeit; Konzeption u. Umsetzung der innerösterreichischen Rahmenbedingungen; administrative Abwicklung des Europäischen Regionalentwicklung (EFRE); Vorbereitung und Abschluss Programme 2007-2013; (Wieder-)Übernahme der Funktion der Bescheinigungsbehörde für das EFRE-Österreich-Programm 2014-2020

Förderung von Institutionen und Projekten zur Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen

Medizinmarktaufsicht: Durch ein auf Leistungsindikatoren basierendes, wirkungsorientiertes Steuerungskonzept werden wirksame Leistungen/Prozesse entlang des Lebenszyklus von Arzneimitteln, Medizin-, Blut- und Gewebeprodukten sichergestellt, um die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit dieser medizinischen Produkte in Österreich zu gewährleisten

Erstellung des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft 2012/13 sowie des Gleichbehandlungsberichts des Bundes 2014

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Förderaktion "Handwerkerbonus": Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen, (BGBl. I Nr. 31/2014); Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen; Vertragsabschluss mit einer Abwicklungsstelle; Förderrichtlinien gemäß § 8 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen.

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2016

Glücksspielautomatenverordnung und 1. Novelle der Automatenglücksspielverordnung

Verordnung, Evaluierungsjahr 2018

Abgabenänderungsgesetz 2014

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2019

Pferdepauschalierungsverordnung

Verordnung, Evaluierungsjahr 2019

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden - Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014)

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2020

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Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

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