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Auf der Themenseite sind inhaltlich zusammenhängende Wirkungsziele, Kennzahlen, Maßnahmen und Vorhaben an einer Stelle zusammengefasst. Die Darstellung nach Themen bringt den Vorteil mit sich, dass artverwandte Wirkangaben – beispielsweise in Bereichen wie „Wissenschaft und Forschung“ oder „Gleichstellung“ –, welche von unterschiedlichen Ressorts verfolgt werden, gesammelt transparent gemacht werden können.

2021

Ziele erreicht

12
19

7

Ziele
überplanmäßig

5

Ziele
zur Gänze

2

Ziele
überwiegend

3

Ziele
teilweise

2

Ziele
nicht erreicht

0

Keine Bewertung

Wirkungsziele

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem Fokus auf Digitalisierung, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers

Stabilisierung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Anzahl von Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern (z. B. Vorsprache bei Behörden, Beratung von Firmen) innerhalb und außerhalb der EU

Platzierung Österreichs im Global Competitiveness Report

Öffentlich-private Ko-Publikationen

Steigerung des Anteils der KMU mit interner Innovation

Aufstieg von der Gruppe der Verfolger ("Innovation Follower") in die Führungsgruppe ("Innovation Leader") im European Innovation Scoreboard (EIS) bis 2020, d. h. der Summary Innovation Index (SII) liegt 25 % über dem EU-Schnitt

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Bearbeitende Stellen

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.



Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Förderung von Institutionen und Projekten zur Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen

Planung und Durchführung von zielgerichteten Schwerpunkten der Arbeitsinspektion

Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Medizinmarktaufsicht: Durch ein wirkungsorientiertes Steuerungskonzept werden Leistungen/Prozesse (Überprüfung von Laborstudien und klinischen Studien; Arzneimittelzulassungen; systematische Analyse von Nebenwirkungsmeldungen und von Risiken; Betriebsgenehmigungen und Überwachung) entlang des Lebenszyklus von Arzneimitteln, Medizin-, Blut- und Gewebeprodukten sichergestellt, um die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit dieser medizinischen Produkte zu gewährleisten.

Neustrukturierung der Exportagenden.

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2021/22 (Limit-Verordnung 2021/22).

Verordnung, Evaluierungsjahr 2023

IÖB-Toolbox AWS Gesamtbeauftragung (GB) 2021

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2022

BÜNDELUNG: COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen – Verordnung UND COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen – Richtlinie inkl. Abwicklungsvertrag gebündelt mit Verlängerung der COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Richtlinie inkl. Abwicklungsvertrag) gebündelt mit einer Budgetaufstockung von EUR 2,5 Mio.

Verordnung, Evaluierungsjahr 2022

Förderung der regelmäßigen Testung auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft")

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2022

Bündelung: Sonderrichtlinie Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft und Verlängerung der Sonderrichtlinie Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft II

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2023

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Wie funktioniert das System?

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