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Ressort

Bundesministerium für Finanzen

Wirkungsziele 2023

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Sicherung der finanziellen Interessen der Republik Österreich bzw. der Europäischen Union und Schutz der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie der redlichen Wirtschaft (Betrugsbekämpfung).

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral.

Sicherstellung der langfristigen und nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Bedarfe und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger optimal erfüllen zu können.

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Ausbau des IT-unterstützten Serviceangebotes (E-Government).

Steigerung des Digitalisierungsgrades zum Nutzen für die Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung sowie Sicherstellung einer flächendeckenden Verfügbarkeit mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen bis 2030.

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Durchschnittliche Aufgriffe der österreichischen Zollbehörden pro mobilem Einsatz

Bekämpfung des Internationalen Steuerbetrugs

Betrugsbekämpfung im Bereich der Umsatzsteuer

Eindämmung der illegalen Beschäftigung

Zeitgerechte Abgabenentrichtung

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Ausbau und Weiterentwicklung der digitalen Services der Finanzverwaltung für Terminvereinbarungen um die Anliegen der Kundinnen und Kunden schnell und effizient zu bearbeiten

Schaffung von modernen, zentralen digitalen Angeboten für Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung

Stimulierung des Breitbandausbaus mit dem Ziel des flächendeckenden Ausbaus von Gigabit-fähigen Zugangsnetzen, insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung des Ausbaus in Gebieten mit Marktversagen

Aufrechterhaltung der abgabenrechtlichen Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen in den Bereichen Steuer und Zoll

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Förderprogramm für Sicherheitsforschung – KIRAS

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2021

Förderprogramm für Verteidigungsforschung – FORTE

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2021

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Bundesgesetz, Finanzjahr 2017

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung, Finanzjahr 2017

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung, Finanzjahr 2014

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Wie funktioniert das System?

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