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Jahresbericht

Zuständigkeiten

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.


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Wirkungsorientierte Steuerung

Die Wirkungsorientierte Steuerung beinhaltet den ganzheitlichen Kreislauf der Planung, Umsetzung und Evaluation der Wirkungen und Maßnahmen der Verwaltung. Im Zentrum steht die Frage, welche Ziele sich die Politik setzt und inwieweit diese tatsächlich umgesetzt werden.


Bericht zur Wirkungsorientierung 2013

Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 wurde im Oktober 2014 veröffentlicht. Klicken oder tippen Sie auf Herunterladen, um den Bericht zu lesen.

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Wirkungsziele 2013

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer Prozesse, der sozialenAusgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Unterstützung bei der Vertretung der Republik nach außen durch internationale Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Sicherung der hohen Servicequalität für MandatarInnen und Klubs zur Schaffung von Gestaltungsräumen für die Politik im parlamentarischen Verfahren.

UG 02 Bundesgesetzgebung

Ausbau der Parlamentsdirektion zum Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Parlamentarismus und Demokratie für die interessierte Öffentlichkeit.

UG 02 Bundesgesetzgebung

Förderung der Public Awareness (= Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit) für die Bedeutung der Partizipiation in einer Demokratie unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterdemokratie.

UG 02 Bundesgesetzgebung

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Veranstaltungen (Sensibilisierung Demokratie & Gleichstellung)

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Internationale Begegnungen des Bundespräsidenten

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Informationsbereitstellung: Portalverfügbarkeit (Zugang zu elektronischen Daten)

UG 02 Bundesgesetzgebung

Informationsverteilung am Beispiel Bereitstellungsdauer für Stenographische Protokolle

UG 02 Bundesgesetzgebung

Facility Management: Zufriedenheit mit den Serviceleistungen der Parlamentsdirektion

UG 02 Bundesgesetzgebung

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Begegnungsveranstaltungen des Bundespräsidenten in der Präsidentschaftskanzlei (SchülerInnentag, SeniorInnentag, Tag der offenen Tür, öffentliche Termine etc.)

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Vorbereitung und Durchführung von internationalen Begegnungen des Bundespräsidenten, bei denen RepräsentantInnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur Gelegenheit zu Kontakten mit geeigneten GesprächspartnerInnen geboten wird

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Einrichtung eines Budgetdienstes zur Unterstützung der MandatarInnen. Ausbau der EU Datenbank

UG 02 Bundesgesetzgebung

Vorbereitung einer Gesamtsanierung des Parlamentsgebäudes Maßnahmen im Bereich der Gebäudeinstandhaltung Aufrechterhaltung der Infrastruktur

UG 02 Bundesgesetzgebung

Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung Weiterentwicklung eines Controllings

UG 02 Bundesgesetzgebung

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Wirkungorientierte Folgenabschätzung

Unter Folgenabschätzung wird die systematisch-methodische Erfassung und Beurteilung der Auswirkungen („Folgen“) staatlicher Vorhaben verstanden.

Konkret muss jedes Ressort im Zuge der Planung von größeren Projekten oder Rechtsvorschriften darlegen, welche Ziele mit dem Vorhaben verfolgt werden und welche möglichen negativen Auswirkungen damit ausgelöst werden könnten. Spätestens nach fünf Jahren wird überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden und ob prognostizierte negative Auswirkungen eingetreten sind.


Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2013

Der Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2013 wurde im Mai 2014 veröffentlicht. Klicken oder tippen Sie auf Herunterladen, um den Bericht zu lesen.

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