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Jahresbericht

Zuständigkeiten

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.


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Wirkungsorientierte Steuerung

Die Wirkungsorientierte Steuerung beinhaltet den ganzheitlichen Kreislauf der Planung, Umsetzung und Evaluation der Wirkungen und Maßnahmen der Verwaltung. Im Zentrum steht die Frage, welche Ziele sich die Politik setzt und inwieweit diese tatsächlich umgesetzt werden.


Bericht zur Wirkungsorientierung 2014

Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2014 wurde im Oktober 2015 veröffentlicht. Klicken oder tippen Sie auf Herunterladen, um den Bericht zu lesen.

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Wirkungsziele 2014

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind verfassungsrechtlich festgelegt. Die Präsidentschaftskanzlei hat die Aufgabe, den Bundespräsidenten bei der Besorgung seiner Amtsgeschäfte zu unterstützen (Art. 67 a B-VG).

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Unterstützung bei der Vertretung der Republik nach außen durch internationale Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Sicherung der hohen Servicequalität für MandatarInnen und Klubs zur Schaffung von Gestaltungsräumen für die Politik im parlamentarischen Verfahren.

UG 02 Bundesgesetzgebung

Ausbau der Parlamentsdirektion zum Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Parlamentarismus und Demokratie für die interessierte Öffentlichkeit.

UG 02 Bundesgesetzgebung

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Begegnungsveranstaltungen des Bundespräsidenten in der Präsidentschaftskanzlei (SchülerInnentag, SeniorInnentag, Tag der offenen Tür etc.) und öffentliche Termine (Reden etc.)

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Internationale Begegnungen des Bundespräsidenten

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Informationsbereitstellung: Portalverfügbarkeit www.parlament.gv.at

UG 02 Bundesgesetzgebung

Zufriedenheit mit den Serviceleistungen der Parlamentsdirektion: Unterstützung vor, während und nach Ausschuss- und Plenarsitzungen und bei offiziellen internationalen Terminen

UG 02 Bundesgesetzgebung

Anzahl der externen Zugriffe auf die Homepage des Parlaments

UG 02 Bundesgesetzgebung

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

administrative Behandlung der Rechtsakte sowie die Abwicklung der Veranlassungen , die sich aus den Kompetenzen des Bundespräsidenten ergeben. Organisation von internationalen Begegnungen in Ausübung der Vertretung nach außen (Besuche ausländischer Staatsgäste, Besuche im Ausland) sowie sonstiger Veranstaltungen. Erstellung von Rechtsgutachten und Informationen zur Beratung des Bundespräsidenten bei Fragestellungen im Aufgabenbereich

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Vorbereitung und Durchführung von internationalen Begegnungen des Bundespräsidenten, bei denen RepräsentantInnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur Gelegenheit zu Kontakten mit geeigneten GesprächspartnerInnen geboten wird

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Begegnungsveranstaltungen des Bundespräsidenten in der Präsidentschaftskanzlei (SchülerInnentag, SeniorInnentag, Tag der offenen Tür etc.) sowie öffentliche Termine

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Ausbau des in der Parlamentsdirektion eingerichteten Budgetdienstes zur Unterstützung des Budgetausschusses bzw. des Nationalrates bei Beratung, Beschlussfassung und Kontrolle der Haushaltsführung

UG 02 Bundesgesetzgebung

Vorbereitung einer Gesamtsanierung des Parlamentsgebäudes

UG 02 Bundesgesetzgebung

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Wirkungorientierte Folgenabschätzung

Unter Folgenabschätzung wird die systematisch-methodische Erfassung und Beurteilung der Auswirkungen („Folgen“) staatlicher Vorhaben verstanden.

Konkret muss jedes Ressort im Zuge der Planung von größeren Projekten oder Rechtsvorschriften darlegen, welche Ziele mit dem Vorhaben verfolgt werden und welche möglichen negativen Auswirkungen damit ausgelöst werden könnten. Spätestens nach fünf Jahren wird überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden und ob prognostizierte negative Auswirkungen eingetreten sind.


Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2014

Der Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2014 wurde im Mai 2015 veröffentlicht. Klicken oder tippen Sie auf Herunterladen, um den Bericht zu lesen.

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