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Jahresbericht

2023

Jahresüberblick

120

Wirkungsziele
gesetzt

427

Kennzahlen
gesetzt

259

Maßnahmen
gesetzt

Laufende Evaluierung


Zuständigkeiten

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.


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Wirkungsorientierte Steuerung

Die Wirkungsorientierte Steuerung beinhaltet den ganzheitlichen Kreislauf der Planung, Umsetzung und Evaluation der Wirkungen und Maßnahmen der Verwaltung. Im Zentrum steht die Frage, welche Ziele sich die Politik setzt und inwieweit diese tatsächlich umgesetzt werden.


Laufende Evaluierung

Bereitstellung des Berichts zur Wirkungsorientierung 2023

Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2023 wird Ende Oktober 2024 veröffentlicht.

Wirkungsziele 2023

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern.

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Unterstützung bei der Vertretung der Republik nach außen durch internationale Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene.

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Sicherung der hohen Servicequalität für Mandatar:innen und Klubs zur Schaffung von Gestaltungsräumen für die Politik im parlamentarischen Verfahren zur Stärkung des Parlamentarismus

UG 02 Bundesgesetzgebung

Ausbau der Parlamentsdirektion zum Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Parlamentarismus, Demokratie und Wissenschaft für die interessierte Öffentlichkeit

UG 02 Bundesgesetzgebung

Förderung der Public Awareness (= Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit) für die Bedeutung der Partizipation in einer Demokratie unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterdemokratie und Diversität

UG 02 Bundesgesetzgebung

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern.

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Internationale Begegnungen des Bundespräsidenten

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Zufriedenheit mit den Serviceleistungen der Parlamentsdirektion: Unterstützung vor, während und nach Ausschuss- und Plenarsitzungen und bei offiziellen internationalen Terminen

UG 02 Bundesgesetzgebung

Informationsbereitstellung: Portalverfügbarkeit www.parlament.gv.at

UG 02 Bundesgesetzgebung

Anzahl der externen Zugriffe auf die Website des Parlaments

UG 02 Bundesgesetzgebung

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Begegnungsveranstaltungen des Bundespräsidenten in der Präsidentschaftskanzlei (SchülerInnentag, SeniorInnentag, Tag der offenen Tür), öffentliche Termine etc.

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Vorbereitung und Durchführung von internationalen Begegnungen des Bundespräsidenten, bei denen RepräsentantInnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur Gelegenheit zu Kontakten mit geeigneten GesprächspartnerInnen geboten wird.

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Projekt Sanierung Parlament gemäß Parlamentsgebäudesanierungsgesetz und Inbetriebnahme der sanierten Parlamentsgebäude

UG 02 Bundesgesetzgebung

Förderung und Unterstützung internationaler Zusammenarbeit und Kooperation auf parlamentarischer Ebene

UG 02 Bundesgesetzgebung

Künstlerische Ausgestaltung des sanierten Parlamentsgebäudes und des Umfelds

UG 02 Bundesgesetzgebung

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Wirkungorientierte Folgenabschätzung

Unter Folgenabschätzung wird die systematisch-methodische Erfassung und Beurteilung der Auswirkungen („Folgen“) staatlicher Vorhaben verstanden.

Konkret muss jedes Ressort im Zuge der Planung von größeren Projekten oder Rechtsvorschriften darlegen, welche Ziele mit dem Vorhaben verfolgt werden und welche möglichen negativen Auswirkungen damit ausgelöst werden könnten. Spätestens nach fünf Jahren wird überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden und ob prognostizierte negative Auswirkungen eingetreten sind.


Laufende Evaluierung

Bereitstellung des Berichts über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023

Der Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023 wird Ende Mai 2024 veröffentlicht.

Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


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