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Jahresbericht

Zuständigkeiten

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.


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Wirkungsorientierte Steuerung

Die Wirkungsorientierte Steuerung beinhaltet den ganzheitlichen Kreislauf der Planung, Umsetzung und Evaluation der Wirkungen und Maßnahmen der Verwaltung. Im Zentrum steht die Frage, welche Ziele sich die Politik setzt und inwieweit diese tatsächlich umgesetzt werden.


Bericht zur Wirkungsorientierung 2020

Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 wurde im Oktober 2021 veröffentlicht. Klicken oder tippen Sie auf Herunterladen, um den Bericht zu lesen.

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Wirkungsziele 2020

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern.

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Unterstützung bei der Vertretung der Republik nach außen durch internationale Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene.

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Sicherung der hohen Servicequalität für MandatarInnen und Klubs zur Schaffung von Gestaltungsräumen für die Politik im parlamentarischen Verfahren zur Stärkung des Parlamentarismus

UG 02 Bundesgesetzgebung

Ausbau der Parlamentsdirektion zum Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Parlamentarismus, Demokratie und Wissenschaft für die interessierte Öffentlichkeit

UG 02 Bundesgesetzgebung

Förderung der Public Awareness (= Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit) für die Bedeutung der Partizipation in einer Demokratie unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterdemokratie und Diversität

UG 02 Bundesgesetzgebung

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern.

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Internationale Begegnungen des Bundespräsidenten

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Zufriedenheit mit den Serviceleistungen der Parlamentsdirektion: Unterstützung vor, während und nach Ausschuss- und Plenarsitzungen und bei offiziellen internationalen Terminen

UG 02 Bundesgesetzgebung

Informationsbereitstellung: Portalverfügbarkeit www.parlament.gv.at

UG 02 Bundesgesetzgebung

Anzahl der externen Zugriffe auf die Homepage des Parlaments

UG 02 Bundesgesetzgebung

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Vorbereitung und Durchführung von internationalen Begegnungen des Bundespräsidenten, bei denen RepräsentantInnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur Gelegenheit zu Kontakten mit geeigneten GesprächspartnerInnen geboten wird.

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Begegnungsveranstaltungen des Bundespräsidenten in der Präsidentschaftskanzlei (SchülerInnentag, SeniorInnentag, Tag der offenen Tür), öffentliche Termine etc.

UG 01 Präsidentschaftskanzlei

Projekt Sanierung Parlament gemäß Parlamentsgebäudesanierungsgesetz

UG 02 Bundesgesetzgebung

5. IPU-Weltkonferenz der ParlamentspräsidentInnen in Kooperation mit der UNO in Wien im 3. Quartal 2020; Fortsetzung folgender Schwerpunktsetzungen: - parlamentarisches Engagement zur Heranführung der Westbalkanländer an die EU - verstärkte Mitwirkung nationaler Parlamente im EU-Rechtsetzungsprozess unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung an/Begleitung der Konferenz über die Zukunft Europas 2020-2022 - Vertiefung parlamentarischer internationaler Kooperationen

UG 02 Bundesgesetzgebung

Veranstaltungen der Präsidien NR und BR; sowie mit Schwerpunkten des NRP 2020 – 25 Jahre EU-Beitritt Österreichs, 75 Jahre Zweite Republik, 100 Jahre BV-G

UG 02 Bundesgesetzgebung

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Wirkungorientierte Folgenabschätzung

Unter Folgenabschätzung wird die systematisch-methodische Erfassung und Beurteilung der Auswirkungen („Folgen“) staatlicher Vorhaben verstanden.

Konkret muss jedes Ressort im Zuge der Planung von größeren Projekten oder Rechtsvorschriften darlegen, welche Ziele mit dem Vorhaben verfolgt werden und welche möglichen negativen Auswirkungen damit ausgelöst werden könnten. Spätestens nach fünf Jahren wird überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden und ob prognostizierte negative Auswirkungen eingetreten sind.


Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020

Der Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020 wurde im Mai 2021 veröffentlicht. Klicken oder tippen Sie auf Herunterladen, um den Bericht zu lesen.

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Diverse Waffensets StG 77 A3

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2017

Beschaffung von vier 2-motorigen Hubschraubern

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2017

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten erlassen wird (PNR-Gesetz – PNR-G) gebündelt mit Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der der Anwendungsbereich des PNR-Gesetzes auf Personen, die mit einem Luftfahrzeug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Österreich oder aus Österreich in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union befördert werden, erstreckt wird (PNR-Verordnung – PNR-VO) und 3 zeitliche Verlängerungen

Bundesgesetz, Finanzjahr 2017

Mobile Polizei Kommunikation (MPK)

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2017

Abkommen verstärkte Partnerschaft EU Kasachstan

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung, Finanzjahr 2016

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